DGUV V3 im Homeoffice: Prüfpflichten für Arbeitgeber
Millionen Beschäftigte arbeiten regelmäßig von zu Hause. Doch wer ist für die elektrische Sicherheit der Geräte im Homeoffice verantwortlich? Die Antwort ist klar: Der Arbeitgeber bleibt auch bei Telearbeit in der Pflicht. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtsgrundlage, stellt drei Prüfmodelle vor und zeigt, wie Sie Haftungsrisiken vermeiden.
Rechtsgrundlage: Warum gilt die DGUV V3 auch im Homeoffice?
Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt. Der Einsatzort spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber das Gerät bereitstellt oder dessen Nutzung anordnet.
Ergänzend regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in den Paragraphen 4 und 14, dass Arbeitsmittel vor der erstmaligen Verwendung und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Der Paragraf 5 der DGUV V3 konkretisiert diese Pflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
Welche Geräte sind im Homeoffice betroffen?
Nicht jedes Gerät in der Wohnung des Mitarbeiters fällt unter die Prüfpflicht. Entscheidend ist die Zuordnung zum Arbeitsverhältnis.
| Gerätekategorie | Beispiel | Prüfpflicht Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Vom Arbeitgeber gestellte Geräte | Laptop, Monitor, Dockingstation | Ja, vollständig |
| Vom Arbeitgeber beschaffte Peripherie | Tastatur, Maus, Headset | Ja, vollständig |
| Privates Gerät mit BYOD-Vereinbarung | Eigener PC mit Firmenzugang | Nur bei schriftlicher Vereinbarung |
| Rein private Geräte | Privater Router, Kaffeemaschine | Nein |
| Vom Arbeitgeber bezuschusste Geräte | Bildschirm mit Zuschuss gekauft | Abhängig von Vereinbarung |
Drei Prüfmodelle im Vergleich
Da ein Prüfer nicht ohne Weiteres die Privatwohnung betreten darf, haben sich in der Praxis drei Modelle etabliert. Jedes hat Vor- und Nachteile.
| Modell | Ablauf | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| Geräte ins Büro bringen | Mitarbeiter bringen Geräte zu einem Prüftermin ins Unternehmen | Rechtssicher, vollständige Prüfung, einfache Dokumentation | Logistischer Aufwand, Ausfallzeit |
| Vor-Ort-Prüfung im Homeoffice | Prüfer besucht den Heimarbeitsplatz nach Terminvereinbarung | Umfassende Prüfung inkl. Arbeitsumfeld, keine Transportrisiken | Zutrittsrecht erforderlich, höhere Kosten, Terminplanung |
| Sichtprüfung durch geschulte Mitarbeiter | Mitarbeiter prüfen visuell nach Schulung, dokumentieren per App | Geringer Aufwand, schnell umsetzbar, niedrige Kosten | Keine vollständige Prüfung, nur ergänzend zulässig |
Haftungsrisiken für Arbeitgeber
Die Haftung im Homeoffice ist für viele Arbeitgeber ein unterschätztes Risiko. Kommt es zu einem Stromunfall mit einem vom Unternehmen gestellten Gerät, haftet der Arbeitgeber, wenn er seine Prüfpflichten nicht nachweislich erfüllt hat.
- Personenschäden: Bei Verletzungen durch defekte Firmengeräte drohen strafrechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen
- Sachschäden: Brandschäden durch fehlerhafte Netzteile oder Ladegeräte können den Arbeitgeber treffen
- Regress durch Versicherung: Die Berufsgenossenschaft kann Kosten zurückfordern, wenn die Prüfpflicht verletzt wurde
- Ordnungswidrigkeiten: Bußgelder bis zu 10.000 Euro bei systematischer Vernachlässigung
Versicherungsrechtliche Auswirkungen
Die gesetzliche Unfallversicherung greift grundsätzlich auch im Homeoffice, sofern der Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Allerdings prüfen Berufsgenossenschaften im Schadensfall, ob der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat.
BYOD-Richtlinie: Wenn Mitarbeiter eigene Geräte nutzen
Bring Your Own Device (BYOD) ist im Homeoffice weit verbreitet. Aus Sicht der DGUV V3 ergeben sich dabei besondere Fragestellungen.
- Klare Vereinbarung treffen: Halten Sie schriftlich fest, welche privaten Geräte für die Arbeit genutzt werden dürfen
- Mindestanforderungen definieren: Legen Sie fest, dass nur Geräte mit CE-Kennzeichnung und intaktem Gehäuse verwendet werden dürfen
- Haftungsregelung: Regeln Sie vertraglich, wer für Prüfung und Instandhaltung privater Geräte verantwortlich ist
- Zuschussmodell prüfen: Alternativ können Sie Geräte beschaffen und dem Mitarbeiter überlassen, dann liegt die Prüfpflicht eindeutig beim Arbeitgeber
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Mit dieser Checkliste stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Pflichten im Homeoffice-Bereich vollständig erfüllen.
- Gerätebestandsliste führen: Erfassen Sie alle an Mitarbeiter im Homeoffice ausgegebenen elektrischen Betriebsmittel mit Seriennummer und Ausgabedatum
- Prüffristen festlegen: Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für den Homeoffice-Arbeitsplatz und leiten Sie daraus die Prüffristen ab
- Prüfmodell wählen: Entscheiden Sie sich für eines der drei Prüfmodelle oder kombinieren Sie diese je nach Gerätetyp
- Mitarbeiter einweisen: Schulen Sie Mitarbeiter in der Sichtprüfung und dokumentieren Sie die Unterweisung
- BYOD-Richtlinie erstellen: Regeln Sie den Umgang mit privaten Geräten schriftlich
- Dokumentation digitalisieren: Nutzen Sie eine Software oder App zur Verwaltung der Prüfprotokolle
- Jährliche Überprüfung: Passen Sie die Gefährdungsbeurteilung und die Geräteliste mindestens einmal jährlich an
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Muss der Arbeitgeber private Router im Homeoffice prüfen lassen?
Nein. Private Router, die nicht vom Arbeitgeber gestellt werden, fallen nicht unter die DGUV V3 Prüfpflicht. Der Arbeitgeber ist nur für vom Unternehmen bereitgestellte Betriebsmittel verantwortlich. Nutzt der Arbeitnehmer ausschließlich eigene Geräte, greift die BYOD-Regelung.
Kann der Arbeitgeber die Prüfpflicht auf Mitarbeiter übertragen?
Die Verantwortung kann nicht vollständig übertragen werden. Der Arbeitgeber kann Mitarbeiter jedoch in die Sichtprüfung einweisen und diese dokumentiert delegieren. Die eigentliche Elektroprüfung muss weiterhin durch eine befähigte Person erfolgen.
Wie oft müssen Homeoffice-Geräte geprüft werden?
Für ortsveränderliche Betriebsmittel im Homeoffice gelten dieselben Fristen wie im Büro: In der Regel alle 24 Monate, bei erhöhter Beanspruchung alle 12 Monate. Die Gefährdungsbeurteilung kann abweichende Fristen begründen.
Fazit: Homeoffice entbindet nicht von der Prüfpflicht
Die DGUV V3 gilt unabhängig vom Arbeitsort. Arbeitgeber, die Geräte für das Homeoffice bereitstellen, müssen diese genauso regelmäßig prüfen lassen wie Bürogeräte. Mit dem richtigen Prüfmodell und einer durchdachten Dokumentation lässt sich die Pflicht effizient und rechtssicher erfüllen.
Tags: DGUV V3 Homeoffice Telearbeit Prüfpflicht