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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Anbieter

Stand: Oktober 2026 · Version 3.2 · B2B · eChecko GbR, Europa-Allee 126, 60486 Frankfurt am Main

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Anbieterportals von eChecko unter e-checko.de. Betreiber des Portals ist die eChecko GbR, Europa-Allee 126, 60486 Frankfurt am Main. Mit der Registrierung und der Nutzung des Portals akzeptiert der Anbieter diese AGB.

§ 2 Leistungsbeschreibung

eChecko vermittelt Anfragen von Unternehmen, die eine DGUV-V3-Prüfung benötigen. Jede Anfrage wird passenden, registrierten Anbietern zugänglich gemacht und enthält die für die Angebotserstellung nötigen Angaben wie Firmenname, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Prüforte, Prüfart und Stückzahlen.

Anfragen desselben Unternehmens dürfen nach einer Karenzzeit von mindestens sechs Monaten erneut als eigenständige Anfragen ins System eingestellt werden, sofern der Kunde erneut aktiv eine Anfrage gestellt hat. Jede neue Anfrage begründet ein eigenständiges, von der früheren Anfrage unabhängiges Vertragsverhältnis. Anbieter, die eine frühere Anfrage desselben Unternehmens erworben haben, erhalten dadurch keine Exklusivrechte auf zukünftige Anfragen; die erneute Vermittlung stellt ausdrücklich keine Doppelvermarktung dar.

§ 3 Registrierung und Zusicherungen

Die Registrierung ist kostenlos. Vor der Angebotsabgabe hinterlegt der Anbieter seine Firmendaten vollständig sowie sein Prüfgebiet; welche Leistungen er anbietet, ergibt sich aus den von ihm im Portal gepflegten Artikeln und Preisen.

Mit der Registrierung sichert der Anbieter zu, dass sein Betrieb sämtliche rechtlichen und fachlichen Anforderungen für die von ihm angebotenen Leistungen erfüllt — insbesondere, dass er die Leistungen gemäß den jeweils einschlägigen Normen und Vorschriften (z. B. DGUV Vorschrift 3, DIN VDE, MPBetreibV, ASiG, ArbSchG) selbst oder durch befähigte Mitarbeitende erbringen darf und eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für diese Tätigkeiten unterhält. Diese Zusicherung gilt fortlaufend für alle Leistungen, für die der Anbieter Preise hinterlegt oder Angebote abgibt.

eChecko behält sich vor, Nachweise anzufordern, Anbieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder einen bestehenden Zugang bei Auffälligkeiten zu sperren.

§ 4 Angebotsabgabe und Zustandekommen des Auftrags

Anbieter geben über das Portal verbindliche Angebote auf Kundenanfragen ab — von Hand über die Angebotsbörse oder automatisch als Sofort-Angebot aus den hinterlegten Artikelpreisen, sofern der Anbieter „Sofort anbieten" aktiviert hat. Die Abgabe von Angeboten ist kostenlos. Voraussetzung für die Angebotsabgabe sind vollständige Firmendaten und ein eingerichteter Zahlungsweg (§ 6).

Nimmt der Kunde ein Angebot an (Zuschlag), kommt der Vertrag über die Prüfleistung unmittelbar zwischen Anbieter und Kunde zustande; eChecko wird nicht Vertragspartei und schuldet selbst keine Prüfleistung. Der Anbieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf von dessen Gültigkeit gebunden und verpflichtet sich, angenommene Aufträge zu den angebotenen Konditionen auszuführen.

Mit dem Zuschlag entsteht der Anspruch von eChecko auf die Vermittlungsprovision (§ 5). Vor der Annahme kann der Anbieter Angebote jederzeit kostenlos ändern oder zurückziehen; automatisch erzeugte Sofort-Angebote passen sich geänderten Artikelpreisen an, solange sie nicht angenommen sind.

§ 5 Vermittlungsprovision

Für jeden über eChecko zustande gekommenen Auftrag fällt eine Vermittlungsprovision von 10 % des Netto-Angebotswerts an, mindestens jedoch 15 €. Weicht der über das Portal abgerechnete Netto-Rechnungsbetrag vom Angebotswert ab, ist der Netto-Rechnungsbetrag die Bemessungsgrundlage. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Registrierung, Portalnutzung und Angebotsabgabe sind kostenlos; eine Grundgebühr fällt nicht an. eChecko behält sich Anpassungen der Provisionshöhe mit einer Frist von 30 Tagen vor; für bereits angenommene Aufträge gilt die zum Zeitpunkt des Zuschlags gültige Provision. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe für die Abwicklung der Kundenzahlung trägt der Anbieter. Sie werden nicht auf die Vermittlungsprovision aufgeschlagen, sondern von Stripe unmittelbar aus dem Zahlungsbetrag auf dem Zahlungskonto des Anbieters einbehalten; die geltenden Gebührensätze weist Stripe bei der Einrichtung des Zahlungskontos aus.

§ 6 Zahlungsabwicklung und Provisionsabrechnung

Seine Rechnungen an den Kunden erstellt und versendet der Anbieter über das Portal. Der Anbieter ist Zahlungsempfänger und Gläubiger der Kundenzahlung; eChecko nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder entgegen. Die Zahlung des Kunden erfolgt je nach dem für den Anbieter eingerichteten Zahlungsweg über den Zahlungsdienstleister Stripe (SEPA-Lastschrift oder Überweisung auf das Zahlungskonto des Anbieters bei Stripe) oder per Überweisung an die eigene Bankverbindung des Anbieters. Welcher Zahlungsweg gilt, legt eChecko je Anbieter fest und zeigt ihn im Portal an. Ohne eingerichteten Zahlungsweg, also ohne einsatzbereites Zahlungskonto bei Stripe beziehungsweise ohne vollständig hinterlegte Bankverbindung, werden die Angebote des Anbieters nicht ausgespielt.

Rechnet der Anbieter über Stripe ab, richtet er dafür einmalig ein eigenes Zahlungskonto bei Stripe ein (Stripe Connect). Für dieses Konto gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe, insbesondere die Stripe-Vereinbarung für verbundene Konten einschließlich der Stripe-Nutzungsbedingungen, denen der Anbieter bei der Einrichtung zustimmt. Wählt der Kunde die Lastschrift, erteilt er mit der Annahme des Angebots dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat, das Stripe für den Anbieter verwaltet. Mit dem Versand der Rechnung zieht Stripe den Rechnungsbetrag im Auftrag des Anbieters vom hinterlegten Mandat ein und schreibt ihn dem Zahlungskonto des Anbieters gut. Wählt der Kunde die Zahlung per Rechnung oder liegt der Rechnungsbetrag über der Grenze für Lastschriften, überweist der Kunde auf eine Bankverbindung, die Stripe für das Zahlungskonto des Anbieters bereitstellt und die auf der Rechnung ausgewiesen wird. Aus jeder Zahlung führt Stripe die Vermittlungsprovision (§ 5) an eChecko ab; über die abgeführte Provision erhält der Anbieter eine Abrechnung im Portal. Den verbleibenden Betrag zahlt Stripe nach dem im Zahlungskonto hinterlegten Rhythmus auf die Bankverbindung des Anbieters aus.

Rechnet der Anbieter per Überweisung an seine eigene Bankverbindung ab (Direktzahlung), entfällt das Lastschriftmandat. Der Anbieter hinterlegt dafür Kontoinhaber und IBAN in seinen Firmendaten; sie werden auf der Rechnung und in der Rechnungs-Mail an den Kunden ausgegeben. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag innerhalb des Zahlungsziels auf diese Bankverbindung; der Anbieter bestätigt den Zahlungseingang im Portal. Ein Einzug oder eine Einbehaltung durch eChecko findet in diesem Fall nicht statt. Die Vermittlungsprovision (§ 5) wird je Auftrag festgehalten und dem Anbieter gesondert abgerechnet.

eChecko übernimmt kein Ausfallrisiko für Kundenzahlungen. Schlägt ein Einzug fehl, wird eine Lastschrift zurückgegeben, wird eine Zahlung vom Kunden angefochten oder bleibt eine Überweisung aus, bleibt der Zahlungsanspruch des Anbieters gegen den Kunden unberührt; eChecko schuldet dem Anbieter keine Zahlung anstelle des Kunden. Rücklastschriften, Rückbuchungen und Streitfälle (Chargebacks) sowie die dafür von Stripe erhobenen Gebühren gehen zulasten des Zahlungskontos des Anbieters. Wird eine Zahlung vollständig zurückgegeben oder vollständig erstattet, erstattet eChecko dem Anbieter die auf diese Zahlung abgeführte Vermittlungsprovision. Erstattungen an den Kunden veranlasst der Anbieter über sein Zahlungskonto. Das Portal unterstützt den Anbieter mit automatischen Zahlungserinnerungen und Mahnungen an den Kunden.

§ 7 Qualitätssicherung und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter verpflichtet sich, Kontaktdaten aus vermittelten Anfragen und Aufträgen vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Angebotserstellung und Auftragsabwicklung zu nutzen. Eine Weitergabe von Anfrage-Daten an Dritte ist untersagt. Der Anbieter stellt sicher, dass er die für DGUV-V3-Prüfungen erforderlichen Qualifikationen und Zertifizierungen besitzt.

Bei Weitergabe von Anfrage-Daten an Dritte, Spam-Kontaktaufnahme gegenüber Kunden oder systematischem Missbrauch des Portals ist eChecko berechtigt, den Zugang sofort und dauerhaft zu sperren und Schadensersatz geltend zu machen. Als Missbrauch gilt insbesondere das Umgehen der Plattform zur Vermeidung der Vermittlungsprovision — etwa der Abschluss oder die Abrechnung eines über eChecko vermittelten Auftrags am Portal vorbei — sowie die Nutzung von Anfrage-Daten für andere Zwecke als die Angebotserstellung.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

eChecko übernimmt keine Gewähr für den Abschluss eines Auftrags zwischen Anbieter und Anfrage-Kunden und haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden gemachten Angaben. Die Haftung von eChecko ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 9 Kündigung

Der Anbieter kann sein Konto jederzeit kündigen. Offene Rechnungen bleiben auch nach der Kündigung bestehen und sind fristgerecht zu begleichen. eChecko kann den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen; bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB ist eine sofortige Sperrung des Kontos zulässig.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter verpflichtet, alle im Rahmen vermittelter Anfragen erhaltenen personenbezogenen Daten (Kontaktdaten von Kunden) innerhalb von 30 Tagen zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 10 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von eChecko (siehe „Datenschutz"). Der Anbieter ist eigenständig für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Anfrage-Daten verantwortlich.

§ 10a Verfügbarkeit und Betrieb

eChecko übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit einer bestimmten Anzahl von Anfragen in bestimmten Regionen oder Branchen. eChecko strebt eine Plattformverfügbarkeit von 99 % an, haftet aber nicht für Ausfälle durch technische Störungen, höhere Gewalt oder Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab kommuniziert.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main, sofern der Anbieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser AGB werden per E-Mail angekündigt und gelten als akzeptiert, wenn der Anbieter nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.

Hinweis zur EU-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet hello@e-checko.de. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da es sich um B2B-Verträge handelt.