Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096: Aushang für alle Personen
Der Teil A der Brandschutzordnung ist der einzige Teil, den wirklich jeder kennen muss – Beschäftigte, Besucher, Lieferanten und Handwerker gleichermaßen. Er fasst auf einer einzigen, plakativen Seite zusammen, wie man sich im Brandfall verhält, und muss gut sichtbar ausgehängt werden. Dieser Ratgeber erklärt dir, welche Inhalte Teil A nach DIN 14096 enthalten muss, wie der Aushang gestaltet sein soll und wer für die Aktualität verantwortlich ist.
Die drei Teile der Brandschutzordnung im Überblick
Die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Verhalten im Brandfall und für die Brandverhütung" gliedert die Brandschutzordnung in drei aufeinander aufbauende Teile mit jeweils unterschiedlichen Zielgruppen. Diese Dreiteilung ist verpflichtend, sobald für ein Gebäude oder einen Betrieb eine Brandschutzordnung erstellt wird:
- Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch an ortsunkundige Besucher. Er ist als Aushang konzipiert und beschränkt sich auf das Wesentliche.
- Teil B richtet sich an Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, vor allem an die regelmäßig anwesenden Beschäftigten. Er ist ausführlicher und wird nicht ausgehängt, sondern ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht.
- Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Sicherheitskräfte.
Teil A ist damit die öffentlich sichtbare Spitze der Brandschutzordnung. Er ersetzt weder Teil B noch Teil C, sondern verdichtet deren Kernbotschaft zu einer Handlungsanweisung, die jeder in Sekunden erfassen kann.
Pflicht zum Teil A: Wann und auf welcher Grundlage?
Anders als oft angenommen ist eine Brandschutzordnung nicht für jeden Betrieb pauschal gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich je nach Konstellation aus unterschiedlichen Quellen:
- Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften: Für Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Pflegeheime, Beherbergungsbetriebe, Hochhäuser) verlangen die Bauordnungen der Länder bzw. die jeweiligen Sonderbauverordnungen häufig eine Brandschutzordnung nach DIN 14096. Konkrete Auflagen stehen meist im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung. Da Bauordnungsrecht Ländersache ist, variieren Formulierung und Anwendungsbereich von Bundesland zu Bundesland.
- Arbeitsstättenrecht: § 4 Abs. 4 ArbStättV verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen für den Brandfall festzulegen und die Beschäftigten zu unterweisen. Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände" konkretisiert dies. Eine Brandschutzordnung ist dabei ein etabliertes Mittel, das Verhalten im Brandfall verbindlich zu regeln.
- Versicherer: Feuer- und Betriebshaftpflichtversicherer setzen eine aktuelle Brandschutzordnung samt ausgehängtem Teil A häufig als Bedingung voraus.
Wird eine Brandschutzordnung gefordert oder freiwillig erstellt, ist der Aushang von Teil A faktisch obligatorisch – denn ohne ihn erreicht die Ordnung ihre wichtigste Zielgruppe, die ortsunkundigen Personen, nicht.
Pflichtinhalte des Teils A nach DIN 14096
Die DIN 14096 gibt für Teil A verbindlich vor, welche Punkte enthalten sein müssen. Der Aushang folgt einer festen Reihenfolge, sodass die Botschaft überall wiedererkennbar ist. Inhaltlich umfasst Teil A:
- Überschrift „Brandschutzordnung – Teil A" sowie Angaben zum Objekt bzw. Verantwortlichen.
- Allgemeine Verhaltensregeln zur Brandverhütung – knapp gehaltene Hinweise wie Rauchverbot, Freihalten von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzeinrichtungen.
- Verhalten im Brandfall, gegliedert in die klassischen Schritte: Ruhe bewahren – Brand melden – in Sicherheit bringen – löschen.
- Brand melden: Notrufnummer 112, Angaben zu Handfeuermeldern bzw. internen Meldewegen.
- Alarmsignale und Anweisungen beachten.
- In Sicherheit bringen: Fluchtwege benutzen, gekennzeichneten Fluchtwegen folgen, Aufzüge nicht benutzen, auf hilfsbedürftige Personen achten, Sammelstelle aufsuchen.
- Löschversuch unternehmen: Feuerlöscher einsetzen, ohne sich selbst zu gefährden.
Die Inhalte werden durch genormte grafische Symbole nach DIN EN ISO 7010 (Brandschutz- und Rettungszeichen) sowie durch eine Signalfarbgestaltung unterstützt. Teil A soll möglichst ohne lange Texte auskommen und über Piktogramme verständlich sein – auch für Personen, die die Landessprache nicht beherrschen.
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Gestaltung und Format: Was die Norm fordert
Damit Teil A im Ernstfall sofort wirkt, macht die DIN 14096 konkrete Vorgaben zur formalen Gestaltung. Die wichtigsten Eckpunkte:
| Merkmal | Anforderung nach DIN 14096 |
|---|---|
| Format | Mindestens DIN A4; in größeren Bereichen und stark frequentierten Zonen größer (z. B. A3) für bessere Lesbarkeit aus der Distanz. |
| Material | Dauerhaft haltbar, alterungs- und lichtbeständig; in feuchten oder rauen Bereichen entsprechend widerstandsfähig. |
| Sprache | In der Regel deutsch; bei anderssprachigem Publikum oder Belegschaft sind weitere Sprachfassungen sinnvoll. Piktogramme unterstützen das Verständnis. |
| Symbole | Genormte Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010; einheitliche Signalfarben (Rot für Brandschutz, Grün für Rettung). |
| Aufbau | Feste Reihenfolge der Handlungsschritte, klare Gliederung, kurze Texte. |
Ein praxisbewährter Weg zur normgerechten Gestaltung ist die Orientierung an vorhandenen Mustervorlagen und die Prüfung durch eine Fachkraft. Wichtig: Der Aushang muss zum konkreten Objekt passen – Notrufnummern, interne Meldewege, Standorte von Feuerlöschern und Sammelstellen sind objektspezifisch und dürfen nicht generisch bleiben.
Aushangpflicht: Wo Teil A hängen muss
Teil A entfaltet seinen Sinn nur, wenn er an den richtigen Stellen sichtbar ist. Die DIN 14096 sieht vor, dass der Aushang an gut sichtbaren, gut zugänglichen Stellen angebracht wird – dort, wo sich Personen orientieren und Entscheidungen über Fluchtwege treffen. Typische und sinnvolle Standorte sind:
- Eingangsbereiche, Foyers und Empfangsbereiche
- Aufzugsvorräume und Treppenhäuser
- Flure und Kreuzungspunkte von Verkehrswegen
- Aufenthalts-, Pausen- und Versammlungsräume
- Bereiche mit erhöhter Brandgefahr oder hoher Personenfrequenz
Der Aushang sollte in unmittelbarer Nähe der Flucht- und Rettungswege platziert werden, am besten ergänzend zu den Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601. Beide Dokumente arbeiten zusammen: Teil A erklärt das Verhalten, der Fluchtplan zeigt die räumliche Orientierung.
Verantwortlichkeit, Aktualisierung und Unterweisung
Verantwortlich für Erstellung, Aushang und Aktualität ist grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. Betreiber des Gebäudes. Er kann diese Aufgabe an einen Brandschutzbeauftragten oder eine fachkundige Person delegieren, bleibt rechtlich aber in der Verantwortung.
Eine starre, gesetzlich fixierte Frist für die Überarbeitung von Teil A nennt die DIN 14096 nicht. Etabliert hat sich jedoch eine Prüfung der Aktualität spätestens alle zwei Jahre – analog zur üblichen Praxis bei Flucht- und Rettungsplänen. Zusätzlich ist eine Aktualisierung immer dann erforderlich, wenn sich relevante Gegebenheiten ändern, etwa:
- bauliche Umbauten, neue Nutzungen oder geänderte Fluchtwegführung,
- neue Standorte von Feuerlöschern, Sammelstellen oder Brandmeldeeinrichtungen,
- geänderte Notruf- oder interne Meldewege,
- Erkenntnisse aus Begehungen, Räumungsübungen oder realen Vorfällen.
Der Aushang allein genügt rechtlich nicht: Beschäftigte sind nach ArbStättV mindestens einmal jährlich im Brandschutz und im Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Teil A dient dabei als anschauliche Grundlage. Maßgeblich ist immer das konkrete Brandschutzkonzept und die Auflagen der Genehmigungs- bzw. Aufsichtsbehörde; im Zweifel klärst du den genauen Umfang mit deiner Brandschutzfachkraft oder der zuständigen Behörde.
Häufige Fehler beim Teil A
In der Praxis scheitert Teil A selten an der Norm selbst, sondern an der Umsetzung. Diese Stolpersteine begegnen einem besonders häufig:
- Generischer Mustertext ohne Objektbezug: Notrufnummern, Sammelstelle und Löscherstandorte fehlen oder stimmen nicht.
- Veralteter Aushang: Nach Umbauten wurde der Plan nicht angepasst – Fluchtwege weisen ins Leere.
- Falsche oder fehlende Standorte: Teil A hängt im Büro statt in Eingang, Treppenhaus und Fluren.
- Unleserliche Gestaltung: Zu klein, vergilbt oder hinter Möbeln verdeckt.
- Verwechslung der Teile: Der ausführliche Teil B wird ausgehängt statt des kompakten Teils A.
Häufige Fragen
Ist die Brandschutzordnung Teil A für jedes Unternehmen Pflicht?
Nein, nicht pauschal. Die Pflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften (vor allem für Sonderbauten), aus dem Brandschutzkonzept bzw. der Baugenehmigung oder aus Auflagen des Versicherers. Wird eine Brandschutzordnung gefordert oder erstellt, ist der Aushang von Teil A praktisch zwingend. Unabhängig davon verpflichtet die ArbStättV jeden Arbeitgeber, das Verhalten im Brandfall zu regeln und zu unterweisen.
Worin unterscheidet sich Teil A von Teil B und Teil C?
Teil A ist der kompakte Aushang für alle Personen im Gebäude inklusive ortsunkundiger Besucher. Teil B richtet sich an die regelmäßig anwesenden Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben und ist deutlich ausführlicher. Teil C wendet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer. Nur Teil A wird ausgehängt.
In welchem Format muss Teil A ausgehängt werden?
Die DIN 14096 fordert mindestens das Format DIN A4. In großen oder stark frequentierten Bereichen ist ein größeres Format (z. B. A3) sinnvoll, damit der Aushang auch aus der Distanz lesbar bleibt. Das Material muss dauerhaft haltbar und alterungsbeständig sein.
Wie oft muss Teil A aktualisiert werden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und empfehlenswert ist eine Überprüfung der Aktualität spätestens alle zwei Jahre. Eine sofortige Aktualisierung ist immer dann nötig, wenn sich Fluchtwege, Standorte von Brandschutzeinrichtungen, Sammelstellen oder Meldewege ändern.
Wer ist für den Aushang verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber bzw. Betreiber des Gebäudes. Die Aufgabe kann an einen Brandschutzbeauftragten oder eine fachkundige Person delegiert werden, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Betreiber.
Reicht der Aushang von Teil A für die Unterweisung der Beschäftigten aus?
Nein. Der Aushang ersetzt nicht die nach ArbStättV mindestens jährlich erforderliche Unterweisung im Brandschutz. Teil A dient dabei als anschauliche Grundlage, die das Verhalten im Brandfall verständlich zusammenfasst.