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Ortsveränderliche Geräte prüfen lassen: Ablauf, Fristen, Kosten

Ortsveränderlich ist ein Betriebsmittel, das während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht an einen anderen Platz bringen lässt, während es am Netz hängt, vom Monitor bis zur Kabeltrommel. Eine Elektrofachkraft, mit geeigneten Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person, prüft diese Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702) in drei Schritten: besichtigen, messen, erproben. Der Richtwert in Tabelle 1B der DGUV Vorschrift 3 liegt bei 6 Monaten, auf Baustellen bei 3 Monaten; neue Geräte mit Lieferbestätigung brauchen vor dem ersten Einsatz keine Messung, gebrauchte schon.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ortsveränderlich ist ein Gerät, das während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht an einen anderen Platz bringen lässt, während es am Netz hängt. Dazu zählen auch Verlängerungsleitungen, Steckdosenleisten, Netz- und Ladegeräte und private Geräte, die der Betrieb duldet.
  • Die Prüfung nach DIN EN 50699 (VDE 0702) läuft so: Schutzklasse feststellen, besichtigen, messen, erproben, dokumentieren. Rund 80 % aller Mängel fallen laut DGUV Information 203-070 schon beim Besichtigen auf.
  • Prüfen darf eine Elektrofachkraft. Mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person ortsveränderliche Geräte prüfen.
  • Fristen nach Tabelle 1B der DGUV Vorschrift 3: Richtwert 6 Monate, Baustelle 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, höchstens 1 Jahr (Baustelle, Werkstatt, Fertigung) oder 2 Jahre (Büro). Verbindlich wird die Frist in deiner Gefährdungsbeurteilung.
  • Neue, anschlussfertig gelieferte Geräte brauchen mit Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers keine Messung vor der ersten Inbetriebnahme, eine Sichtprüfung auf Transportschäden aber immer. Gebrauchte und reparierte Geräte werden vor dem Einsatz geprüft.
  • Was die Prüfung kostet, hängt vor allem an Anzahl und Art der Geräte, Zahl der Standorte, Zugänglichkeit und Umfang der Dokumentation. Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe; was für deinen Betrieb gilt, steht im Angebot.

Ortsveränderlich oder ortsfest: die Abgrenzung

Die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 unterscheiden zwei Gruppen. Ortsveränderlich sind Betriebsmittel, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie am Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Ortsfest sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen. Dazu zählen auch Geräte, die nur vorübergehend fest angebracht sind und über eine bewegliche Anschlussleitung betrieben werden.

MerkmalOrtsveränderlichOrtsfest
BeispieleElektrowerkzeuge, Leuchten, Motor- und Wärmegeräte, PC, Monitor, Drucker, Wasserkocher, Netz- und Ladegeräte, Laborgeräte, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, SteckdosenleistenStänderbohrmaschine, Presse, Hebebühne, Krananlage, fest angeschlossener Durchlauferhitzer
Frist laut DGUV Vorschrift 3Tabelle 1B: Richtwert 6 Monate, Baustelle 3 MonateTabelle 1A: 4 Jahre, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art 1 Jahr

Die Einordnung entscheidet also über die Frist und darüber, unter welcher Position ein Gerät im Angebot geführt wird. Grenzfälle wie Kühlschrank, Waschmaschine oder ein großer Kopierer auf Rollen ordnet die Prüfperson nach Befestigung, Masse und Tragevorrichtung ein. Halte das Ergebnis in der Geräteliste fest, dann wird bei jeder Runde gleich gezählt.

Zwei Gruppen werden oft vergessen. Private Geräte der Beschäftigten, die der Betrieb duldet, etwa Kaffeemaschine oder Radio, stellt die DGUV Information 203-070 den betrieblichen Geräten gleich. Bei Akkugeräten wird das Werkzeug selbst vor allem besichtigt; weitere Messungen sind nur nötig, wenn leitfähige Teile unterschiedlicher Polarität mit 60 V Gleichspannung oder mehr gleichzeitig berührbar sind. Das Ladegerät am Netz wird nach seiner Schutzklasse geprüft, bei berührbaren Ladekontakten auch am Ausgang.

Wer die Prüfung machen darf

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Elektrofachkraft oder deren Leitung und Aufsicht (§ 5 Abs. 1 und Durchführungsanweisungen). Für ortsveränderliche Geräte erlauben die Durchführungsanweisungen mehr: Werden geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet, darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt zusätzlich eine zur Prüfung befähigte Person. Für elektrische Gefährdungen nennt die TRBS 1203 eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder eine andere, für die Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Welche Voraussetzungen deine Prüfpersonen erfüllen müssen, legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Ein gekauftes Prüfgerät allein macht also niemanden zur Prüfperson. Mehr dazu unter Elektrofachkraft und befähigte Person.

Ablauf der Prüfung nach DIN EN 50699

Technische Grundlage der Wiederholungsprüfung ist DIN EN 50699 (VDE 0702):2021, nach einer Reparatur gilt DIN EN 50678 (VDE 0701):2021. Für die frühere DIN VDE 0701-0702 lief die Übergangsfrist am 23.09.2023 aus. Wie die Prüfung praktisch läuft, beschreibt die DGUV Information 203-070 in der Ausgabe vom April 2026:

  1. Schutzklasse feststellen. Davon hängt ab, was gemessen wird. Schutzklasse II und III tragen ein eigenes Symbol. Fehlt eine Kennzeichnung, ist Schutzklasse I anzunehmen.
  2. Besichtigen. Immer zuerst: Stecker, Leitung, Knickschutz, Zugentlastung, Gehäuse, Schalter, Aufschriften und Schutzvorrichtungen wie die Schutzhaube am Winkelschleifer. Dazu gehört die Frage, ob das Gerät für den Einsatzort taugt. Geöffnet werden muss ein Gerät grundsätzlich nicht, außer der Hersteller verlangt es oder ein begründeter Verdacht ist anders nicht zu klären.
  3. Messen. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und je nach Schutzklasse Schutzleiter- oder Berührungsstrom. Bei Netz- und Ladegeräten mit berührbarem Ausgang kommen Messungen am Ausgang dazu, auch die Ausgangsspannung.
  4. Erproben. Die Funktion, soweit sie der Sicherheit dient: Schalter, Not-Halt, Verriegelungen, Kontrollleuchten, die Testtaste eines eingebauten Fehlerstrom-Schutzschalters. Dabei fallen auch Schleifgeräusche, Bürstenfeuer oder Schmorgeruch auf.
  5. Bewerten und dokumentieren. Jeder Einzelschritt muss bestanden sein. Die Prüfperson hält Messwerte und Ergebnis fest und empfiehlt den nächsten Termin.

Messungen und Grenzwerte je Schutzklasse

MessungSchutzklasse I (Schutzleiter)Schutzklasse II (schutzisoliert)Schutzklasse III (Schutzkleinspannung)
Schutzleiterwiderstandhöchstens 0,3 Ω bei Leitungen bis 5 m und bis 1,5 mm², je weitere 7,5 m 0,1 Ω mehr, insgesamt höchstens 1 Ωentfälltentfällt
Isolationswiderstandmindestens 1 MΩ, bei Geräten mit Heizelementen 0,3 MΩmindestens 2 MΩmindestens 0,25 MΩ
Schutzleiterstromhöchstens 3,5 mA, bei Heizelementen über 3,5 kW 1 mA je kW, höchstens 10 mAentfälltentfällt
Berührungsstromhöchstens 0,5 mA an berührbaren leitfähigen Teilen ohne Schutzleiterhöchstens 0,5 mAentfällt

Die Werte stammen aus Tabelle 1 der DGUV Information 203-070 und beruhen auf DIN EN 50699. Für dein Protokoll hilft ein Hinweis aus derselben Schrift: Übliche Messwerte liegen um ein Vielfaches günstiger als die Grenzwerte. Schutzleiterwiderstände liegen meist unter 0,1 Ω, Isolationswiderstände häufig weit über 100 MΩ, Berührungsströme nahe 0 mA. Liegt ein Messwert nahe am Grenzwert, soll die Prüfperson den Grund dafür feststellen.

Für die Ströme gibt es drei Messmethoden. Bei der direkten Methode und der Differenzstrommethode läuft das Gerät am Prüfgerät mit Netzspannung, ein Winkelschleifer läuft also kurz an. Die alternative Methode, früher Ersatz-Ableitstrommessung genannt, kommt ohne Betrieb aus. Diese Methode ist aber nicht zulässig, wenn die Isolationsmessung nicht alle Teile erfasst, etwa hinter Relais.

Wie lange die Prüfung vor Ort dauert

Eine Zeitvorgabe je Gerät gibt es weder in der DGUV Vorschrift 3 noch in der DGUV Information 203-070. Die Dauer hängt an Menge, Gerätemix, Wegen und Zugang. Zusätzliche Messschritte beschreibt die DGUV Information 203-070 unter anderem für diese Fälle:

  • Geräte mit mehreren Schalterstellungen: Die Ströme werden in allen Stellungen gemessen, bei einem ungepolten Stecker in beiden Steckrichtungen.
  • Netzteile und Ladegeräte mit berührbarem Ausgang: zusätzliche Messungen auf der Ausgangsseite.
  • Drehstrom- und Sondergeräte: Anschluss über Adapter oder ein passendes Prüfgerät.
  • Lange Leitungen: Beim Messen des Schutzleiters wird die Leitung abschnittsweise über die ganze Länge bewegt.
  • Geräte, die sich zum Prüftermin nicht vom Netz trennen lassen, etwa ein laufender Server: Die Prüfperson entscheidet, ob sie die Sicherheit für eine begrenzte Zeit bestätigen kann, und begründet das. Die Prüfung wird nachgeholt, sobald das Gerät vom Netz darf.

Zeit kosten neben den Messungen auch Suchen, Aus- und Einstecken und beim ersten Termin die Inventarisierung. Viele Prüfbetriebe berechnen Warte- und Rüstzeiten gesondert; eine gute Vorbereitung spart deshalb Zeit vor Ort und vermeidet Zuschläge. Ob dein Bestand an einem Prüftag zu schaffen ist, sagt dir der Prüfbetrieb im Angebot. Wie du den Tag vorbereitest, steht unter DGUV V3 Prüfung planen.

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In welcher Branche seid ihr tätig? (5 kurze Fragen)

Fristen nach Tabelle 1B

Tabelle 1B der Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel „soweit benutzt“, für Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker und bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss. Die Werte sind Richtwerte für normale Beanspruchung.

EinsatzbereichRichtwertHöchstwert, nur bei Fehlerquote unter 2 %
Büros oder ähnliche Bedingungen6 Monate2 Jahre
Werkstätten, Fertigungsstätten oder ähnliche Bedingungen6 Monate1 Jahr
Baustellen3 Monate1 Jahr

Die Fehlerquote ist der Anteil der geprüften Geräte eines Betriebsbereichs, die von den Grenzwerten abweichen. Beträgt sie höchstens 2 %, gilt die Frist laut Durchführungsanweisungen als ausreichend. Beispiel: Im Büro mit 44 Geräten fällt eines durch: 1 ÷ 44 = 2,3 %. Eine längere Frist lässt sich damit nicht begründen. Bei 80 Geräten und einem Mangel sind es 1,25 %. In kleinen Beständen entscheidet also schon ein einzelnes Gerät.

Die Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Zwischen den Prüfungen wird jedes Gerät vor der Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Längere Nichtverwendung zählt nach § 14 Abs. 3 BetrSichV zu den außergewöhnlichen Ereignissen, nach denen vor der weiteren Verwendung geprüft wird, wenn sie die Sicherheit beeinträchtigen können. Alle Fristen mit Rechenbeispielen stehen in der Übersicht der DGUV V3 Prüffristen.

Verlängerungskabel, Steckdosenleisten und Kabeltrommeln

Leitungen und Steckdosenleisten sind selbst ortsveränderliche Betriebsmittel. Für sie gilt dieselbe Zeile der Tabelle 1B wie für Geräte, also die Frist des Bereichs, in dem sie benutzt werden: im Büro Richtwert 6 Monate, auf der Baustelle 3 Monate. Eine eigene, längere Frist für Verlängerungskabel gibt es nicht.

Geprüft wird jede Leitung und jede Leiste einzeln:

  • Besichtigen: Mantel ohne Quetschungen und Risse, Knickschutz an beiden Enden, Stecker und Kupplung ohne Schmorspuren, Schutzkontakte nicht verbogen oder korrodiert, passender Querschnitt, Schutzart für den Einsatzort.
  • Schutzleiterwiderstand vom Stecker bis zu jeder Steckdose, während die Leitung bewegt wird. Beispiel: Für eine 12,5 m lange Leitung mit 1,5 mm² liegt der Grenzwert bei 0,3 Ω + 0,1 Ω = 0,4 Ω. Bei größeren Querschnitten wird der Grenzwert aus Länge und Querschnitt berechnet.
  • Isolationswiderstand nach Schutzklasse. Schutzisolierte Leitungsroller mit durchgeschleiftem Schutzleiter werden wie Schutzklasse II gemessen, der Schutzleiter trotzdem auf niederohmigen Durchgang. Leisten mit Überspannungsschutz dürfen laut DGUV Information 203-070 mit einer reduzierten Messspannung von 250 V DC gemessen werden.
  • Ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (PRCD) in Verlängerungen und Schutzverteilern prüft die Prüfperson zusätzlich nach den Herstellerinformationen.

In Werkstätten und auf Baustellen muss eine Verlängerungsleitung laut DGUV Information 203-070 mindestens einer Gummischlauchleitung H07RN-F oder der Bauart H07BQ-F entsprechen. Die PVC-Schlauchleitung H05VV-F, die Hersteller häufig vorsehen, ist für diese Beanspruchung ungeeignet. Als geeignet für Bau- und Montagestellen nennt die DGUV Information 203-006 Leitungsroller in Schutzklasse II mit Trage-, Kurbelgriff und Wickelkörper aus Isolierstoff, Schutzkontakt-Steckdosen für erschwerte Bedingungen, mindestens Schutzart IP44 und einer Leitung H07RN-F oder gleichwertig. Betrieben werden sie aufrecht auf dem Traggestell.

Nicht hintereinanderstecken. Für Steckdosenleisten mit Schutzkontakt-Steckdosen verlangt DIN VDE 0620-2-1 einen Herstellerhinweis, dass sie nicht hintereinander gesteckt werden sollen. Wer es trotzdem tut, verwendet sie nicht bestimmungsgemäß. Auch mehrere Leitungsroller hintereinander sollen laut DGUV Information 203-006 vermieden werden, weil dann je nach Anlage der Schutz bei Überstrom nicht mehr gewährleistet ist. Brauchst du mehr Steckdosen, ist eine größere Leiste oder eine zusätzliche Steckdose in der Anlage die bessere Lösung.

Neue, gebrauchte, gemietete und reparierte Geräte

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme. Nach § 5 Abs. 4 entfällt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass das Betriebsmittel den Bestimmungen der Vorschrift entspricht. Für die Praxis heißt das:

FallWas giltGrundlage
Neu gekauft, anschlussfertig geliefertKeine Messung vor dem ersten Einsatz nötig, wenn Hersteller oder Lieferer auf Verlangen nachweisen, dass das Gerät den Vorschriften entspricht, etwa mit einer Konformitätserklärung. Eine Sichtkontrolle auf Transportschäden und auf Eignung für den Einsatzort gehört trotzdem dazu.Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-071, Anhang A
Gebraucht gekauft oder übernommenEine Bestätigung nach § 5 Abs. 4 deckt den Zustand beim Kauf aus zweiter Hand nicht ab. Vor dem ersten Einsatz in deinem Betrieb prüfen lassen: besichtigen, messen, erproben wie bei der Wiederholungsprüfung.§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 DGUV Vorschrift 3
Repariert oder geändert, auch nur ein neuer SteckerVor dem nächsten Einsatz in vollem Umfang prüfen, nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Wird dabei ein Teil demontiert, das vor elektrischem Schlag schützt, etwa Gehäuse oder Stecker, gilt das immer als prüfpflichtige Instandsetzung.§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3; DGUV Information 203-071, Anhang A
Gemietet oder geliehenNachweis der letzten Prüfung geben lassen. Fehlt er, vor dem Einsatz prüfen lassen.§ 4 Abs. 4 BetrSichV
Private Geräte der BeschäftigtenDuldet der Betrieb sie, gehören sie in die Prüfung wie betriebliche Geräte.DGUV Information 203-070
Lange eingelagertVor dem nächsten Einsatz prüfen, wenn die Frist abgelaufen ist oder die Lagerung die Sicherheit beeinträchtigt haben kann.§ 4 Abs. 4 und § 14 Abs. 3 BetrSichV

Das CE-Zeichen ist laut DGUV Information 203-071 kein Prüfzeichen für Sicherheit und Qualität. Wie weit es die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzt, legst du als Unternehmer fest, am besten zusammen mit der Prüfperson. Bei Ware unklarer Herkunft kann die Prüfperson Bedenken im Protokoll vermerken, etwa bei Verdacht auf Produktfälschung oder offensichtlich mangelhafter Verarbeitung. Über die Weiterverwendung entscheidest du (DGUV Information 203-070).

Ein gebrauchtes Gerät darf erst nach der Prüfung in Betrieb. Kommt es zwischen zwei Prüfrunden dazu, frag, wie der Prüfbetrieb Einzelgeräte berechnet: Für ein einzelnes Gerät fällt meist eine eigene Anfahrt an. Liegt der nächste Termin nahe, kann es sich lohnen, das Gerät bis dahin ungenutzt zu lassen und mitprüfen zu lassen.

Kosten verstehen: Was den Preis bestimmt

Angebote für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte sind meist nach Positionen aufgebaut: ein Preis je geprüftem Gerät, dazu An- und Abfahrt je Prüftag, häufig Warte- und Rüstzeiten je Stunde und beim ersten Termin die Inventarisierung je Gerät. Manche Prüfbetriebe staffeln den Gerätepreis nach der Menge, andere nennen einen Pauschalpreis für den ganzen Bestand. Wie hoch die Rechnung ausfällt, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:

  • Anzahl und Art der Geräte. Ein Büro mit PCs, Monitoren und Steckdosenleisten ist schneller geprüft als eine Werkstatt mit Elektrowerkzeugen, Ladegeräten und Drehstromleitungen, die zusätzliche Messschritte brauchen. Leitungen und Leisten zählen dabei als eigene Geräte.
  • Anteil ortsfester Betriebsmittel. Ortsfeste Geräte und Anlagen werden meist als eigene Position berechnet, lassen sich aber oft im selben Termin mitprüfen.
  • Zahl der Standorte und Anfahrt. Jeder zusätzliche Standort bringt eine eigene Anfahrt und eigene Rüstzeit mit sich.
  • Zugänglichkeit und Zeitfenster. Frei zugängliche Geräte, die vom Netz dürfen, sind zügig geprüft. Laufende Server, verschlossene Räume oder Termine außerhalb der Arbeitszeit kosten Zeit und werden oft gesondert berechnet.
  • Umfang der Dokumentation. Einzelprotokolle mit Messwerten, Prüfplaketten, Inventarisierung mit QR-Codes oder eine Geräteliste zum Weiterführen sind teils enthalten, teils eigene Positionen.
  • Mängelbehebung. Kleine Reparaturen wie ein neuer Stecker sind manchmal enthalten, meist aber eine eigene Leistung, nach der erneut geprüft wird.
  • Bündelung. Wer ortsfeste Anlagen, Maschinen oder andere Prüfungen im selben Termin erledigen lässt, spart Anfahrten und Rüstzeiten.

Ein vollständiges Angebot nennt die Positionen und ihre Einheiten, die enthaltenen Leistungen, den Umgang mit Warte- und Rüstzeiten, den Umfang des Protokolls und ob Mängelbehebung und Nachprüfung eingeschlossen sind. Steuerlich sind die Prüfkosten Betriebsausgaben; Angebote nennen in der Regel Nettopreise, die Umsatzsteuer kommt hinzu. Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich, deshalb lohnt es sich, über eChecko mehrere Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region zu vergleichen. Woran du ein vollständiges Angebot erkennst, steht unter Kosten der DGUV V3 Prüfung.

Protokoll und Nachweis

Das Ergebnis wird aufgezeichnet, mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Für Geräte an wechselnden Einsatzorten, etwa auf Baustellen, muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Die DGUV Information 203-070 empfiehlt je Gerät außerdem Typ, Hersteller oder Inventarnummer, Verwendungsort, Prüfgerät, Messverfahren und Messwerte.

Eine Prüfplakette schreiben weder die DGUV Vorschrift 3 noch die BetrSichV vor. Praktisch ist sie trotzdem, wenn sie den nächsten Termin zeigt. Laut DGUV Information 203-070 ist sie nur an Geräten sinnvoll, die bestanden haben.

Häufige Fragen

Muss ich ein neu gekauftes Gerät vor dem ersten Einsatz prüfen lassen?

In der Regel nicht, wenn Hersteller oder Händler auf Verlangen nachweisen, dass es den Vorschriften entspricht. Eine Sichtkontrolle auf Transportschäden gehört trotzdem dazu. Trag das Datum der Inbetriebnahme in die Geräteliste ein und rechne von dort die erste Frist.

Zählt jede Steckdosenleiste als eigenes Gerät?

Ja. Steckdosenleisten, Verlängerungsleitungen und Kabeltrommeln werden einzeln geprüft und dokumentiert. Zähl beim Erfassen auch die unter den Schreibtischen mit.

Was passiert mit einem Gerät, das durchfällt?

Der Mangel ist unverzüglich zu beheben. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät nicht verwendet werden (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3). Praktisch heißt das: Stecker ziehen, kennzeichnen, reparieren lassen oder ersetzen. Nach der Reparatur wird vor dem nächsten Einsatz erneut geprüft.

Die Frist ist abgelaufen. Darf das Gerät weiterlaufen?

Arbeitsmittel mit vorgeschriebener Prüfung dürfen nur verwendet werden, wenn die Prüfung durchgeführt und dokumentiert ist (§ 4 Abs. 4 BetrSichV). Ist die Frist abgelaufen, fehlt die fällige Prüfung. Nimm das Gerät deshalb bis zur Nachprüfung aus dem Einsatz und hol die Prüfung bald nach. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Prüfpflichten aus § 5 Abs. 1 bis 3 DGUV Vorschrift 3 verstößt, handelt nach § 9 der Vorschrift ordnungswidrig im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Einzelheiten stehen unter Bußgelder und Strafen bei DGUV V3.

Ändern sich die Fristen bald?

Die DGUV hat am 17.07.2026 mitgeteilt, dass sie mit der Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 begonnen hat. Einen Zeitplan nennt sie nicht. Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gilt die heutige Fassung mit den Richtwerten aus Tabelle 1B. Schon jetzt legst du die Frist auf Grundlage deiner Gefährdungsbeurteilung fest.

Quellen

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