DGUV V3 Prüffristen: Übersicht, Tabelle und Rechenbeispiele
Ortsveränderliche Geräte prüfst du nach dem Richtwert der DGUV Vorschrift 3 alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist länger werden, höchstens 1 Jahr in Werkstätten und auf Baustellen und 2 Jahre in Büros. Die elektrische Anlage und ortsfeste Geräte sind alle 4 Jahre dran, in Räumen besonderer Art jedes Jahr. Die verbindliche Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Fristen stehen in den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3: Tabelle 1A für Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel, Tabelle 1B für ortsveränderliche Geräte. Es sind Richtwerte für normale Beanspruchung.
- Ortsveränderliche Geräte: 6 Monate, Baustelle 3 Monate. Höchstwerte bei einer Fehlerquote unter 2 %: 1 Jahr (Baustelle, Werkstatt, Fertigung), 2 Jahre (Büro).
- Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: 4 Jahre, in Bereichen der DIN VDE 0100 Gruppe 700 wie Baustelle, Duschraum, medizinisch genutzter Bereich oder Ladepunkt 1 Jahr.
- Die Frist legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Abweichungen vom Richtwert begründest du.
- Ist die Frist abgelaufen, wird das Gerät erst nach der Prüfung weiter benutzt (§ 4 Abs. 4 BetrSichV).
Tabelle 1B: ortsveränderliche Geräte und Leitungen
Ortsveränderlich ist ein Gerät, das während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht an einen anderen Platz bringen lässt, während es am Netz hängt. Dazu zählen PC und Monitor ebenso wie Bohrmaschine, Wasserkocher oder Heizlüfter. Tabelle 1B gilt außerdem für Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker und bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss.
| Einsatzbereich | Richtwert | Höchstwert, nur bei Fehlerquote unter 2 % | Beispiele |
|---|---|---|---|
| Büros oder ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 2 Jahre | PC, Monitor, Drucker, Tischleuchte, Wasserkocher |
| Werkstätten, Fertigungsstätten oder ähnliche Bedingungen | 6 Monate | 1 Jahr | Bohrmaschine, Winkelschleifer, Ladegerät, Heizlüfter |
| Baustellen | 3 Monate | 1 Jahr | Bohrhammer, Handkreissäge, Kabeltrommel, Baustellenleuchte |
| Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Anschlussleitungen | wie der Bereich, in dem sie benutzt werden | wie der Bereich | Steckdosenleiste im Büro, Kabeltrommel auf der Baustelle |
Prüfen darf eine Elektrofachkraft. Mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten darf laut Durchführungsanweisungen auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person ortsveränderliche Geräte prüfen. Technische Grundlage der Wiederholungsprüfung ist DIN EN 50699 (VDE 0702).
Die Tabelle gilt für Geräte, „soweit benutzt“. Ist die Frist eines eingelagerten Geräts in der Lagerzeit abgelaufen, prüfst du es, bevor es wieder in Betrieb geht. Nach einem Unfall, längerer Nichtverwendung oder einem Naturereignis wie Hochwasser verlangt § 14 Abs. 3 BetrSichV vor der weiteren Verwendung eine außerordentliche Prüfung, wenn das Ereignis die Sicherheit beeinträchtigen kann.
Eine Einteilung nach Gewicht, also eigene Fristen für leichte und für schwere Geräte, kennt die DGUV Vorschrift 3 nicht. Maßgeblich sind Einsatzbereich, Beanspruchung und Fehlerquote.
Tabelle 1A: elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Ortsfest sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche ohne Tragevorrichtung, die so schwer sind, dass sie sich nicht leicht bewegen lassen. Beispiele sind ein fest angeschlossener Durchlauferhitzer, ein Elektroherd mit Festanschluss oder eine am Boden verankerte Maschine. Zur Anlage gehört die feste Installation mit Verteilungen, Leitungen und Steckdosen. Die DGUV Vorschrift 3 nimmt die Gebäudeinstallation nicht aus.
| Anlage oder Betriebsmittel | Frist | Art der Prüfung | Wer prüft |
|---|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
| Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | ordnungsgemäßer Zustand | Elektrofachkraft |
| Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten |
| Fehlerstrom-, Differenzstrom- und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären Anlagen | 6 Monate | Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
| dieselben Schalter in nichtstationären Anlagen | arbeitstäglich | Funktion durch Betätigen der Prüftaste | Benutzer |
Stationär ist eine Anlage, die fest mit ihrer Umgebung verbunden ist, etwa im Gebäude, Baustellenwagen oder Container. Nichtstationär sind Anlagen, die nach dem Einsatz abgebaut und anderswo wieder aufgebaut werden, zum Beispiel auf Bau- und Montagestellen.
Die wiederkehrende Prüfung der Anlage richtet sich nach DIN VDE 0105-100, die Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung wird ohnehin geprüft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3). Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel können statt der Wiederholungsprüfung auch von Elektrofachkräften ständig überwacht werden, also laufend instand gehalten und im Betrieb messtechnisch geprüft, etwa durch Überwachen des Isolationswiderstands. Für ortsveränderliche Geräte gibt es diese Möglichkeit nicht.
Räume besonderer Art: was zur Gruppe 700 gehört
Die Normenreihe DIN VDE 0100 Gruppe 700 regelt Bereiche, in denen Feuchtigkeit, leitfähige Umgebung, mechanische Belastung oder die Nutzung selbst das Risiko erhöhen. Für die Anlage und die ortsfesten Betriebsmittel dort nennt Tabelle 1A eine Frist von 1 Jahr. Häufige Fälle:
| Normteil | Bereich | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| DIN VDE 0100-701 | Räume mit Badewanne oder Dusche | Duschräume in Betrieben, Kitas und Sporthallen |
| DIN VDE 0100-702 | Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen | Schwimmbad, Springbrunnen |
| DIN VDE 0100-703 | Räume und Kabinen mit Saunaheizungen | Sauna in Hotel oder Fitnessstudio |
| DIN VDE 0100-704 | Baustellen | Baustromverteiler, Baustelleninstallation |
| DIN VDE 0100-705 | landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten | Stall, Gewächshaus |
| DIN VDE 0100-710 | medizinisch genutzte Bereiche | Behandlungsräume in Praxen und Kliniken |
| DIN VDE 0100-722 | Stromversorgung von Elektrofahrzeugen | Wallbox, Ladesäule |
| DIN VDE 0100-737 | feuchte und nasse Bereiche und Räume, Anlagen im Freien | zum Beispiel Großküche, Waschküche, Pumpenraum, Anlagen im Freien |
Zwei Klarstellungen. Erstens betrifft das eine Jahr die Anlage und fest installierte Geräte. Für ortsveränderliche Geräte gilt weiter Tabelle 1B; weil die Tabellen für normale Beanspruchung gedacht sind, planst du in feuchter oder nasser Umgebung mit dem Richtwert oder kürzer, nicht mit dem Höchstwert. Zweitens ist nicht jeder Raum mit Wasseranschluss ein Feuchtraum. Eine normal genutzte, beheizte und gelüftete Küche im häuslichen Bereich gilt als trockener Raum; für eine vergleichbar genutzte Teeküche im Büro liegt dieselbe Einordnung nahe. Ein Duschraum fällt dagegen unter DIN VDE 0100-701. Die Einordnung im Einzelfall trifft die Elektrofachkraft.
Medizinisch genutzte Bereiche haben eine zweite Ebene: Für Medizinprodukte gilt zusätzlich die Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Was das für Praxisgeräte heißt, steht im Artikel Medizinische Geräte und DGUV V3.
Frist verlängern: die 2-%-Regel und die Höchstwerte
Die Durchführungsanweisungen machen die Fehlerquote zum Maßstab. Gemeint ist der Anteil der geprüften Betriebsmittel, die Abweichungen von den Grenzwerten zeigen, ermittelt für einen bestimmten Betriebsbereich. Beträgt sie höchstens 2 %, gilt die Frist als ausreichend; liegt sie unter 2 %, kann die Frist nach Tabelle 1B verlängert werden. Praktisch heißt das:
- Fehlerquote unter 2 %: Die Frist darf entsprechend verlängert werden, aber nie über den Höchstwert, also 1 Jahr auf Baustellen, in Werkstätten und Fertigung und 2 Jahre in Büros.
- Genau 2 %: Die bisherige Frist gilt als ausreichend. Für eine Verlängerung reicht das nicht.
- Über 2 %: Die Frist gilt nach diesem Maßstab nicht mehr als ausreichend. Verkürze sie und geh den Ursachen nach.
So ermittelst du die Quote nach DGUV Information 203-071:
- Bilde Bereiche mit vergleichbaren Bedingungen, zum Beispiel Verwaltung, Werkstatt und Baustelle. Jeder Bereich bekommt eine eigene Quote.
- Zähle alle Geräte mit Mängeln, auch die, die schon bei der Sichtprüfung durchgefallen und direkt entsorgt oder in die Reparatur gegeben worden sind.
- Teile diese Zahl durch die Zahl der geprüften Geräte im Bereich.
Beispiel: In der Verwaltung wurden 150 Geräte geprüft, 2 hatten Mängel: 2 ÷ 150 = 1,3 %. In der Werkstatt fielen 3 von 60 Geräten durch: 3 ÷ 60 = 5 %. Die Verwaltung darf ihre Frist verlängern, etwa von 6 auf 12 Monate. Für die Werkstatt gilt die Frist von 6 Monaten nicht mehr als ausreichend; sie prüft kürzer, bis die Quote sinkt.
Die neue Frist trägst du in die Gefährdungsbeurteilung ein; Abweichungen von den Richtwerten sind laut DGUV Information 203-071 zu begründen. Grundlage der Begründung sind die ausgewerteten Prüfergebnisse je Bereich. Zeigt die nächste Runde mehr als 2 %, gehst du mit der Frist wieder zurück.
Kürzer als der Richtwert wird es bei hoher Beanspruchung. Die DGUV Information 203-006 nennt für Bau- und Montagestellen das Schleifen von Metallen und Bereiche mit leitfähigen Stäuben. Dort muss die Frist deutlich verkürzt werden, gegebenenfalls auf wöchentlich oder täglich.
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Baustelle: 3 Monate und tägliche Prüftaste
- Ortsveränderliche Geräte und Leitungen: Richtwert 3 Monate, angepasst an die Beanspruchung. Bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens 1 Jahr.
- Fehlerstrom-Schutzschalter in Baustromverteilern und anderen nichtstationären Anlagen: Prüftaste arbeitstäglich durch einen eingewiesenen Benutzer, Wirksamkeit mindestens einmal im Monat.
- Stationäre Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen, etwa im Baustellenwagen oder Container: jährlich.
- Vor jeder Benutzung: Kontrolle auf offensichtliche Mängel. Dafür sorgt der Arbeitgeber, in der Praxis kontrolliert meist der Benutzer (§ 4 Abs. 5 BetrSichV).
Ein praktischer Ansatz: Werkzeug, das auch auf Baustellen läuft, ordnest du der Baustellenfrist zu, selbst wenn es abends in der Werkstatt liegt. Bei Mietgeräten lässt du dir den aktuellen Prüfnachweis zeigen, bevor sie auf die Baustelle gehen.
Werkstatt, Handwerk und Handel
Viele kleine Betriebe haben Werkstatt, Laden und Büro unter einem Dach. Teile sie in der Gefährdungsbeurteilung auf, statt eine Frist für alles zu nehmen:
| Bereich im Betrieb | Beispiele | Richtwert | Höchstwert bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|---|
| Werkstatt, Lager mit Werkzeug | Bohrmaschine, Kappsäge, Ladegeräte, Heizlüfter | 6 Monate | 1 Jahr |
| Werkzeug im Einsatz auf Baustellen | Bohrhammer, Kabeltrommel, Leuchten | 3 Monate | 1 Jahr |
| Laden, Kasse, Büro | Kassensystem, PC, Kaffeemaschine | 6 Monate | 2 Jahre |
Die feste Installation prüfst du nach dem Richtwert alle 4 Jahre. Liegen im Betrieb feuchte oder nasse Räume im Sinne von DIN VDE 0100-737, etwa eine Waschküche, nennt Tabelle 1A für Anlage und ortsfeste Betriebsmittel dort 1 Jahr.
Kita, Schule und Gemeinde
Für Einrichtungen gelten dieselben Tabellen. Bei öffentlichen Trägern, etwa kommunalen Kitas und Schulen, heißt die Vorschrift der Unfallkassen DGUV Vorschrift 4; sie ist inhaltsgleich. Bei Kirchengemeinden und freien Trägern hängt es vom zuständigen Unfallversicherungsträger ab, welche der beiden gilt. Die Fristen sind dieselben. Entscheidend ist, wie ein Raum beansprucht wird. Die folgende Zuordnung ist eine Einordnung für deine Gefährdungsbeurteilung, keine Vorgabe der Vorschrift:
| Bereich | Frist |
|---|---|
| Gruppenraum, Klassenzimmer, Büro, Gemeindesaal | Ortsveränderliche Geräte wie im Büro: Richtwert 6 Monate, höchstens 2 Jahre |
| Küche, Werkraum, Hausmeisterwerkstatt | Ortsveränderliche Geräte wie in der Werkstatt: Richtwert 6 Monate, höchstens 1 Jahr |
| Experimentierräume in Schulen | Laut DGUV-Portal sichere-schule.de: Geräte nach Frist, die Schulleitung und Schulträger festlegen, empfohlen 12 Monate; Sichtprüfung durch die Lehrkraft vor jeder Benutzung. Für die feste Anlage nennt das Portal höchstens 4 Jahre. Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen fallen aber unter DIN VDE 0100-723 (Gruppe 700), für die Tabelle 1A 1 Jahr nennt. Kläre die Frist mit der Elektrofachkraft und deinem Unfallversicherungsträger. |
| Duschräume, Schwimmbecken, Sauna und andere Bereiche der Gruppe 700 | Anlage und fest installierte Geräte jährlich |
| übrige feste Installation | 4 Jahre |
Drei Besonderheiten:
- Sicherheitsbeleuchtung und Notleuchten sind keine normalen Geräte mit Jahresfrist. Für die Notbeleuchtung gilt ein eigenes Prüfregime mit kurzen Intervallen (DIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1), mehr dazu unter Notbeleuchtung prüfen.
- Saisonale Geräte wie Lichterketten, Weihnachtsbeleuchtung oder Geräte fürs Gemeindefest prüfst du vor dem Einsatz. Längere Nichtverwendung zählt nach § 14 Abs. 3 BetrSichV zu den Ereignissen, die eine außerordentliche Prüfung auslösen können.
- Kindersichere Steckdosen, Heizungssteuerung und eine fest angeschlossene Orgel gehören zur Anlage oder zu den ortsfesten Betriebsmitteln. Frist nach Tabelle 1A: 4 Jahre, in Bereichen der Gruppe 700 1 Jahr.
Die Frist in der Gefährdungsbeurteilung festlegen
Die Tabellen sind Richtwerte. Verbindlich wird eine Frist erst, wenn du sie festlegst. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV ermittelt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen und legt sie fest. Die Fristen müssen sicherstellen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Die DGUV Vorschrift 3 sagt es so: Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Die DGUV Information 203-071 nennt dafür unter anderem diese Kriterien:
- Hinweise von Hersteller und Errichter
- betriebliche Erfahrungen und Einsatzbedingungen
- Verwendungsdauer und Häufigkeit der Nutzung
- mechanische, chemische und thermische Beanspruchung, Witterung und Umwelteinflüsse
- Verschleiß und Ausfallverhalten der Geräte
- Unfallgeschehen mit vergleichbaren Geräten
- Häufigkeit und Qualität der Wartung, Qualifikation der Benutzer
Halte je Bereich fest, welche Frist gilt und warum. Fehlt dir die Erfahrung, hol dir fachkundige Unterstützung, zum Beispiel von der Prüfperson. Die Entscheidung bleibt beim Arbeitgeber. Wie die Beurteilung aufgebaut ist, zeigt der Artikel Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3.
Nächsten Prüftermin berechnen
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt keine Rechenmethode vor. Praktisch zählst du ab dem Datum der letzten Prüfung und legst den nächsten Termin vor den Ablauf.
Beispiel Büro mit 150 Geräten, gestartet mit dem Richtwert von 6 Monaten:
| Prüfung | Ergebnis | Festgelegte Frist | Nächste Prüfung spätestens |
|---|---|---|---|
| März 2026 | 3 von 150 mit Mängeln = 2,0 % | 6 Monate, gilt als ausreichend | September 2026 |
| September 2026 | 2 von 150 = 1,3 % | 12 Monate | September 2027 |
| September 2027 | 1 von 150 = 0,7 % | 24 Monate, Höchstwert für Büros | September 2029 |
Beispiel Anlage: Die Installation eines Bürogebäudes wurde im Mai 2026 geprüft. Mit dem Richtwert von 4 Jahren ist der nächste Termin im Mai 2030. Gehört ein Duschraum dazu, sind dessen Anlage und fest installierte Geräte jährlich dran, also im Mai 2027.
Zwei Regeln, die du kennen solltest:
- Keine Nachfrist für Elektrogeräte: Die Zwei-Monats-Toleranz aus § 14 Abs. 5 BetrSichV gilt nur für Arbeitsmittel nach Anhang 2 Abschnitt 2 bis 4 und Anhang 3, also Aufzugsanlagen, Anlagen mit Explosionsgefährdung, Druckanlagen, Krane, Flüssiggasanlagen und Veranstaltungstechnik. Für Büro- und Werkstattgeräte gibt es sie nicht.
- Abgelaufen heißt: erst prüfen, dann benutzen. Nach § 4 Abs. 4 BetrSichV dürfen Arbeitsmittel mit vorgeschriebener Prüfung nur verwendet werden, wenn die Prüfung durchgeführt und dokumentiert ist.
Bei neuen, anschlussfertig gelieferten Geräten reicht für die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme in der Regel die Lieferbestätigung: Hersteller oder Lieferer weisen auf Verlangen nach, dass das Gerät den Vorschriften zur Produktsicherheit entspricht, etwa mit einer Konformitätserklärung (§ 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen). Trag das Datum der Inbetriebnahme ins Geräteverzeichnis ein und rechne die erste Frist ab diesem Tag. Plane jede Runde vier bis sechs Wochen vor Fälligkeit. Werden Anlage und Geräte im selben Jahr fällig, lass beides an einem Termin prüfen, dann fällt die Anfahrt nur einmal an.
Was die Kosten einer Prüfrunde bestimmt
Die Frist wirkt auf die Jahreskosten: Jede Prüfrunde bringt Prüfung, Anfahrt und Dokumentation erneut mit sich. Wer die Frist mit einer belegten Fehlerquote unter 2 % verlängern darf, prüft seltener und spart entsprechend Runden. Was eine einzelne Runde kostet, hängt vor allem von diesen Punkten ab:
- Anzahl und Art der Geräte: Ortsveränderliche Geräte werden häufig je Stück abgerechnet. Je mehr Geräte an einem Termin geprüft werden, desto stärker verteilt sich der Aufwand für Anfahrt und Rüstzeit.
- Anteil ortsfester Betriebsmittel und der Anlage: Verteilungen, feste Installation und fest angeschlossene Maschinen brauchen andere Messungen und mehr Zeit als ein Steckergerät.
- Zahl der Standorte und Anfahrt: Mehrere Adressen oder abgelegene Baustellen bedeuten mehrere Anfahrten oder Prüftage.
- Zugänglichkeit und Zeitfenster: Prüfungen außerhalb der Betriebszeit, in laufender Produktion oder mit Wartezeiten vor verschlossenen Räumen erhöhen den Aufwand.
- Umfang der Dokumentation: Geräteverzeichnis, Einzelprotokolle je Gerät, Plaketten und die Auswertung der Fehlerquote sind je nach Angebot enthalten oder gesondert aufgeführt.
- Mängelbehebung: Ob kleine Reparaturen wie ein Steckertausch enthalten sind oder gesondert berechnet werden, steht im Angebot.
- Bündelung: Anlage, Geräte und weitere Prüfungen wie Feuerlöscher oder Notbeleuchtung an einem Termin sparen Anfahrten und Rüstzeit.
Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich; über eChecko kannst du mehrere Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region vergleichen: Angebote vergleichen. Wie ein Angebot aufgebaut ist und was es enthalten sollte, erklärt der Artikel DGUV V3 Kosten.
Was gilt, wenn eine Frist versäumt wurde?
Zuerst die Prüfung nachholen, bevor das Gerät weiterläuft. Rechtlich ist ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Verstoß gegen § 5 Abs. 1 bis 3 DGUV Vorschrift 3, zu dem die Prüfpflicht gehört, nach § 9 der Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Ordnungswidrigkeiten in § 22 und Straftaten in § 23. Einen § 25 oder § 26 gibt es dort nicht, die Verordnung endet mit § 24.
Bei einem Arbeitsunfall leistet der Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, an den verletzten Beschäftigten, auch wenn Prüfungen versäumt wurden. Für den Personenschaden haftet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nur bei Vorsatz oder bei Unfällen auf versicherten Wegen (§ 104 SGB VII). Hat er den Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, können die Sozialversicherungsträger ihre Aufwendungen von ihm zurückfordern (§ 110 SGB VII). Den Bußgeldrahmen und die Haftung im Detail erklärt der Artikel Bußgelder und Strafen bei DGUV V3.
Häufige Fragen
Gelten im Büro automatisch 24 Monate?
Nein. Der Richtwert ist auch im Büro 6 Monate. 2 Jahre sind der Höchstwert, den du nur mit einer ausgewerteten Fehlerquote unter 2 % und einer Begründung in der Gefährdungsbeurteilung erreichst.
Wer darf die Frist verlängern?
Der Arbeitgeber, in der Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfperson liefert mit ihrer Bewertung und den Prüfergebnissen die Grundlage und kann eine Frist vorschlagen.
Wie oft wird der Fehlerstrom-Schutzschalter geprüft?
In festen Anlagen drückt der Benutzer alle 6 Monate die Prüftaste, auf Baustellen und in anderen nichtstationären Anlagen an jedem Arbeitstag. Dort wird zusätzlich monatlich die Wirksamkeit gemessen.
Ist eine Prüfplakette Pflicht?
Nein. Weder die DGUV Vorschrift 3 noch die BetrSichV schreiben sie vor. Pflicht ist die Aufzeichnung des Ergebnisses, aufzubewahren mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Eine Plakette mit dem nächsten Termin hilft im Alltag trotzdem.
Ändern sich die Fristen bald?
Die DGUV hat am 17. Juli 2026 mitgeteilt, dass sie mit der Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 begonnen hat. Einen Zeitplan nennt sie nicht. Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gelten die heutigen Vorschriften mit ihren Durchführungsanweisungen.
Quellen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, Tabellen 1A und 1B, § 9 (BGHM, PDF)
- DGUV Vorschrift 3, § 5 mit Durchführungsanweisungen (BG BAU)
- DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Publikationen)
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“, Januar 2020 (PDF)
- DGUV Information 203-006, Abschnitt 7: Prüfungen auf Bau- und Montagestellen (BG BAU)
- § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen
- § 4 BetrSichV: Verwendung nur nach Prüfung, Kontrolle vor Benutzung
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln, außerordentliche Prüfung, Aufzeichnung
- § 22 BetrSichV: Ordnungswidrigkeiten
- § 23 BetrSichV: Straftaten
- § 209 SGB VII: Bußgeldvorschriften
- § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 110 SGB VII: Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- BauNetz Wissen: Elektroinstallation in Räumen besonderer Art (Übersicht DIN VDE 0100 Gruppe 700)
- Elektro4000 Magazin: Feuchträume und FR-Produkte
- DGUV sichere-schule.de: Elektrische Installation im Experimentierraum
- DGUV-Pressemitteilung vom 17.07.2026: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet