DGUV V3 Prüfung planen: Ablauf, Checkliste und typische Fehler
Eine DGUV-V3-Prüfung planst du in sechs Schritten: Geräte und Anlage erfassen, Fristen festlegen, Angebote vergleichen, den Prüftag vorbereiten, prüfen lassen und Mängel nacharbeiten. Die meiste Arbeit steckt in der Vorbereitung. Eine vollständige Geräteliste und freier Zugang zu allen Räumen sparen Wartezeit, Rückfragen und einen zweiten Termin.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Unternehmer sorgt dafür, dass elektrische Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen geprüft werden (DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1).
- Richtwert für ortsveränderliche Geräte: 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Bei einer Fehlerquote unter 2 % kann die Frist verlängert werden, höchstens auf 1 Jahr (Werkstatt, Fertigung, Baustelle) oder 2 Jahre (Büro). Die elektrische Anlage ist nach 4 Jahren dran, in Räumen besonderer Art jedes Jahr.
- Für ein passendes Angebot brauchst du die Zahl der Geräte nach Art und die Standorte. Die Geräte bestimmen den Prüfaufwand, die Standorte die Zahl der Prüftage und Anfahrten.
- Am Prüftag wird jedes Gerät besichtigt, gemessen und erprobt. Ortsveränderliche Geräte sind dafür kurz vom Netz, Server und PCs planst du vorher ein.
- Ein Gerät mit Mangel bleibt bei dringender Gefahr außer Betrieb. Nach der Reparatur wird vor dem nächsten Einsatz erneut geprüft.
- Das Protokoll bewahrst du mindestens bis zur nächsten Prüfung auf (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Eine Prüfplakette ist üblich, aber keine Pflicht.
Schritt 1: Geräte und Anlage erfassen
Zähl alle elektrischen Betriebsmittel, die im Betrieb benutzt werden, nach Art und Standort. Die Zahl bestimmt den Preis, die Standorte bestimmen die Prüftage. Die Begriffe ortsveränderlich und ortsfest stammen aus den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3. Drehstromgeräte und -leitungen zählst du getrennt, weil sie anders gemessen werden und in Angeboten meist als eigene Position stehen.
| Kategorie | Was dazugehört | Beispiele |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte | werden im Betrieb bewegt oder lassen sich leicht umstellen, während sie angeschlossen sind | Monitor, Laptop-Netzteil, Wasserkocher, Bohrmaschine |
| Leitungen und Steckdosenleisten | Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen mit Stecker | Kabeltrommel, Mehrfachsteckdose, Kaltgerätekabel |
| Ortsfeste Geräte | fest angebracht oder ohne Tragevorrichtung und zu schwer, um sie leicht zu bewegen | fest angeschlossener Herd, Wandklimagerät, Standbohrmaschine |
| Drehstrom | Geräte und Leitungen mit CEE-Stecker | Kompressor, CEE-Verlängerung |
| Elektrische Anlage | fest installierte Verteilungen, Leitungen, Steckdosen, Beleuchtung | Unterverteilung, Steckdosenstromkreise |
Oft fehlen auf der Liste: Netzteile, Ladegeräte und Steckdosenleisten unter den Tischen, Geräte in Teeküche, Lager und Fahrzeugen, gemietete und geliehene Geräte sowie private Geräte der Beschäftigten, die im Betrieb geduldet werden, etwa Kaffeemaschine oder Radio. Gemietete, geliehene und geduldete private Geräte nennt die DGUV Information 203-071 ausdrücklich.
Eingelagerte Geräte zählst du getrennt, denn Tabelle 1B gilt für ortsveränderliche Geräte „soweit benutzt“. Holst du ein Gerät nach längerer Zeit wieder heraus, lässt du es vor dem Einsatz prüfen. § 14 Abs. 3 BetrSichV nennt längere Zeiträume der Nichtverwendung als ein außergewöhnliches Ereignis, nach dem vor der weiteren Verwendung eine außerordentliche Prüfung nötig sein kann.
Für die Anlage suchst du das letzte Prüfprotokoll heraus. Du musst dafür sorgen, dass auch die Anlage geprüft ist, die deine Beschäftigten nutzen. Angemietete Anlagen nennt die DGUV Information 203-071 dabei ausdrücklich. In gemieteten Räumen kann der Mietvertrag regeln, wer die Anlagenprüfung beauftragt und bezahlt. Frag den Vermieter nach dem Protokoll.
Schritt 2: Fristen und Prüfanlässe festlegen
Die Fristen legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV), und zwar so, dass entstehende Mängel rechtzeitig auffallen (DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1). Orientierung geben die Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisungen:
| Was | Frist laut Tabelle | Höchstens, bei Fehlerquote unter 2 % |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte und Leitungen im Büro | Richtwert 6 Monate | 2 Jahre |
| … in Werkstatt und Fertigung | Richtwert 6 Monate | 1 Jahr |
| … auf Baustellen | Richtwert 3 Monate | 1 Jahr |
| Elektrische Anlage und ortsfeste Geräte | 4 Jahre | entfällt |
| … in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | entfällt |
| Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen: Prüftaste drücken | 6 Monate | entfällt |
Wer prüft: Anlage und ortsfeste Geräte prüft eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, und zwar unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, die für die Prüfung verantwortlich bleibt. Die Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzschalter drückt der Benutzer selbst.
Fehlerquote: Das ist der Anteil der Geräte eines Betriebsbereichs, die bei den Prüfungen von den Grenzwerten abweichen (Durchführungsanweisungen zu § 5). Geräte, die schon bei der Sichtprüfung durchfallen, zählen mit (DGUV Information 203-071). Beispiel: Von 150 Bürogeräten fallen 2 durch, 2 ÷ 150 = 1,3 %. Das liegt unter 2 %, die Frist kann also verlängert werden, im Büro höchstens auf 2 Jahre. Ohne frühere Protokolle kennst du keine Fehlerquote. Dann ist der Richtwert der naheliegende Start. Mehr dazu in der Übersicht der DGUV V3 Prüffristen und im Artikel zur Gefährdungsbeurteilung.
Neben der Wiederholungsprüfung gibt es drei Anlässe:
- Neue Geräte: Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Anlage oder Gerät den Bestimmungen der DGUV Vorschrift 3 entspricht (§ 5 Abs. 4). Bei neuen, anschlussfertigen Geräten erklärt der Hersteller mit der CE-Kennzeichnung, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Wie weit das die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzt, legst du fest, am besten nach Rücksprache mit der Prüfperson. Auf augenscheinliche Mängel wie Transportschäden kontrollierst du jedes neue ortsveränderliche Gerät in jedem Fall (DGUV Information 203-071, Anhang A).
- Gebrauchte Geräte: Für ihren Zustand gibt es keine Herstellerbestätigung. Lass sie vor dem ersten Einsatz in deinem Betrieb prüfen.
- Nach Reparatur oder Änderung: Geprüft wird vor der Wiederinbetriebnahme, in vollem Umfang mit Besichtigen, Messen und Erproben (DGUV Information 203-071, Anhang A), bei Geräten nach DIN EN 50678 (VDE 0701). Neue oder geänderte Anlagen prüft der Errichter nach DIN VDE 0100-600. Lass dir das Protokoll geben.
Schritt 3: Angebote einholen und vergleichen
Nenne in der Anfrage die Anzahl je Kategorie, die Standorte mit Adresse, den Zeitraum und ob die Geräte schon gekennzeichnet sind. Sind die Geräte noch nicht erfasst, kommt beim ersten Termin die Inventarisierung dazu: Der Prüfbetrieb nimmt jedes Gerät auf und kennzeichnet es, zum Beispiel mit QR-Code.
Was den Preis bestimmt: Ein Angebot setzt sich meist aus einem Preis je Gerät, einer Anfahrt je Prüftag und Zusatzposten wie Inventarisierung oder Wartezeit zusammen. Die Höhe hängt von der Anzahl und Art der Geräte ab, vom Anteil ortsfester Betriebsmittel und Drehstromgeräte, von der Zahl der Standorte und der Entfernung, von der Zugänglichkeit der Räume und dem Zeitfenster, vom Umfang der Dokumentation und davon, ob Kleinreparaturen enthalten sind. Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich; über eChecko kannst du mehrere nebeneinander vergleichen. Welcher Preis für deinen Betrieb gilt, steht im Angebot.
Standorte bündeln: Verteilen sich die Geräte auf mehrere Standorte, fällt für jeden Prüftag eine eigene Anfahrt an. Liegen Standorte nah beieinander, lohnt es sich, sie an einem Prüftag zu bündeln. Ist die Anlage im selben Jahr fällig, frag sie gleich mit an: Mehrere Prüfungen an einem Termin sparen Anfahrt und Rüstzeit.
Frag außerdem, wer prüft, in welchem Format das Protokoll kommt und was mit defekten Geräten passiert. Prüfgrundlage für Geräte ist DIN EN 50699 (VDE 0702), für die Anlage DIN VDE 0105-100; die alte DIN VDE 0701-0702 ist abgelöst. Alle Posten eines vollständigen Angebots stehen im Artikel zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.
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Schritt 4: Den Prüftag vorbereiten
Die DGUV Information 203-071 rät, die Prüfung früh anzukündigen. Dann lassen sich Server und PCs zu festen Zeiten abschalten, Fehlalarme vermeiden und alle Geräte zugänglich machen.
- Termin mit Vorlauf vor der Fälligkeit legen.
- Beschäftigte informieren: Geräte am Platz lassen, offene Arbeit speichern.
- Abschaltzeiten für Server, Kassen, Kühlgeräte und Alarmtechnik mit dem Prüfbetrieb abstimmen.
- Ansprechperson benennen, Schlüssel für alle Räume bereithalten.
- Geräteliste und alte Protokolle bereitlegen, ausgemusterte Geräte vorher entsorgen.
Vorbereitung spart Geld: Warte- und Rüstzeiten stehen in vielen Angeboten als eigener Posten nach Stunden. Verschlossene Räume, fehlende Schlüssel und Server, die niemand abschalten darf, gehen dann zu deinen Lasten.
Schritt 5: Was am Prüftag passiert
Die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702) läuft in drei Schritten (DGUV Information 203-071, Kapitel 6):
- Besichtigen: immer zuerst. Gehäuse, Leitung, Stecker, Knickschutz, Aufschriften und ob das Gerät zum Einsatzort passt. Schon hier fallen viele Mängel auf.
- Messen: Schutzleiter bei Geräten mit Schutzleiter, Isolationswiderstand und je nach Gerät Schutzleiter- oder Berührungsstrom. Dafür steckt der Prüfer das Gerät in der Regel an seinem Prüfgerät ein.
- Erproben: die Funktion, soweit sie für die Sicherheit nötig ist, etwa Sicherheitsfunktionen, Verriegelungen und Not-Aus.
Das Ergebnis wird je Gerät erfasst, oft zusätzlich mit Plakette oder QR-Code. Bei der Anlagenprüfung nach DIN VDE 0105-100 werden für einzelne Messungen Stromkreise kurz abgeschaltet, etwa beim Auslösen der Fehlerstrom-Schutzschalter.
Wenn ein Gerät durchfällt: Der Mangel ist unverzüglich zu beheben. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät nicht verwendet werden (DGUV Vorschrift 3 § 3 Abs. 2). In der Praxis heißt das: Stecker ziehen, kennzeichnen, reparieren lassen oder ersetzen. Frag vorher, ob der Prüfbetrieb Kleinreparaturen wie einen Steckertausch vor Ort anbietet und ob das im Angebot enthalten ist oder gesondert berechnet wird.
Schritt 6: Nach der Prüfung
- Protokoll prüfen: Es nennt Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person, bei rein elektronischen Dokumenten eine elektronische Signatur (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Vergleiche die Geräteanzahl mit deiner Liste.
- Mängel abarbeiten: Reparierte Geräte vor dem Einsatz erneut prüfen lassen. Ein neues Ersatzgerät kontrollierst du auf Transportschäden und behandelst es so, wie du es für neue Geräte festgelegt hast (siehe Schritt 2).
- Frist anpassen: Fehlerquote ausrechnen, Frist in der Gefährdungsbeurteilung bestätigen oder ändern.
- Aufbewahren: mindestens bis zur nächsten Prüfung. Ältere Protokolle belegen die Fehlerquote, wenn du eine längere Frist begründen willst. Für Geräte an wechselnden Einsatzorten, etwa auf Baustellen, muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
- Zwischen den Prüfungen: Geräte werden vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel kontrolliert (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Beschäftigte melden festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahren und Defekte an Schutzsystemen unverzüglich (§ 16 ArbSchG).
Checkliste zum Abhaken
Vier bis sechs Wochen vorher
- Letzte Protokolle für Geräte und Anlage heraussuchen, Fälligkeiten notieren.
- Geräte je Standort zählen: ortsveränderlich, ortsfest, Drehstrom, Leitungen und Steckdosenleisten.
- Private, gemietete und geliehene Geräte aufnehmen.
- Fristen in der Gefährdungsbeurteilung prüfen, Fehlerquote ausrechnen.
- Angebote einholen und mit der Geräteliste abgleichen.
- Prüftage festlegen, Standorte bündeln, fällige Anlagenprüfung mit anfragen.
In der Woche davor
- Beschäftigte informieren.
- Abschaltzeiten für IT, Kassen, Kühlung und Alarmtechnik abstimmen.
- Ansprechperson und Schlüssel organisieren.
- Geräteliste und alte Protokolle bereitlegen.
Am Prüftag
- Rundgang mit dem Prüfer durch alle Räume, Lager und Fahrzeuge.
- Durchgefallene Geräte sofort vom Netz nehmen und kennzeichnen.
Danach
- Protokoll auf Vollständigkeit prüfen.
- Mängel beheben, reparierte Geräte erneut prüfen lassen.
- Frist bestätigen oder anpassen.
- Nächsten Termin in den Kalender eintragen.
- Protokoll ablegen, bei wechselnden Einsatzorten einen Nachweis dorthin mitgeben.
- Prüftaste der Fehlerstrom-Schutzschalter in stationären Anlagen alle 6 Monate drücken.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
- Nur Geräte, keine Anlage. Die fest installierte Anlage hat eigene Fristen und wird bei einer reinen Geräteprüfung leicht übersehen.
- Lückenhafte Geräteliste. Steckdosenleisten, Netzteile und private Geräte fehlen. Was nicht auf der Liste steht, wird oft nicht geprüft, und das Angebot passt nicht zur Rechnung.
- Frist abgeschrieben statt festgelegt. 2 Jahre im Büro sind der Höchstwert bei einer Fehlerquote unter 2 %, nicht der Normalfall. Die Frist gehört mit Begründung in die Gefährdungsbeurteilung.
- Neue Geräte ohne Regel, gebrauchte gar nicht geprüft. Leg fest, ob bei neuen Geräten mit CE-Kennzeichnung die Kontrolle auf Transportschäden genügt. Geräte aus zweiter Hand lässt du vor dem Einsatz prüfen, denn für ihren Zustand bürgt kein Hersteller.
- Mängelliste abgeheftet statt abgearbeitet. Defekte Geräte laufen weiter oder kommen nach der Reparatur ungeprüft zurück. Auch nach einem getauschten Stecker wird vor dem nächsten Einsatz in vollem Umfang geprüft.
- Plakette statt Protokoll. Pflicht ist die Aufzeichnung. Eine Plakette ersetzt sie nicht.
- Unvorbereiteter Prüftag. Verschlossene Räume und Server, die niemand abschalten darf, kosten Wartezeit zum Stundensatz.
- Kein Folgetermin. Die Fälligkeit steht im Protokoll, aber nicht im Kalender. Trag sie gleich ein, mit Vorlauf für die Angebote.
- Prüfen ohne Qualifikation. Ein gekauftes Prüfgerät reicht nicht. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Elektrofachkraft oder deren Leitung und Aufsicht, die TRBS 1203 für die befähigte Person eine elektrotechnische Qualifikation und mindestens ein Jahr praktische Erfahrung. Mehr unter Elektrofachkraft und befähigte Person.
Kleinunternehmen und Gründer
Für kleine Betriebe gelten dieselben Regeln. Bei der Gründung kommen diese Punkte dazu:
- Ab dem ersten Beschäftigten: Beschäftigte sind kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 SGB VII), auch im Minijob. Spätestens dann gilt die Prüfpflicht. Arbeitest du ganz allein, frag deine Berufsgenossenschaft, was für dich gilt.
- Bei der Berufsgenossenschaft melden: binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens. Eine Gewerbeanzeige in derselben Frist erfüllt die Pflicht (§ 192 SGB VII).
- Ausstattung: Für Neugeräte legst du fest, ob Herstellerbestätigung und Kontrolle auf Transportschäden die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ersetzen (siehe Schritt 2). Die erste Wiederholungsprüfung setzt du nach der Frist an. Übernommenes oder gebrauchtes Inventar lässt du vor dem Einsatz prüfen.
- Mietbüro und Coworking: Kläre, wer die Anlage und gestellte Geräte wie Drucker oder Kaffeemaschine prüfen lässt, und lass dir den Nachweis zeigen. Deine eigenen Geräte gehören auf deine Liste.
- Mobiles Arbeiten: Was für Geräte außerhalb des Büros gilt, steht unter DGUV V3 im Homeoffice.
Beispiel: Fünf Arbeitsplätze mit je Laptop-Netzteil und Monitor (10 Geräte), dazu Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher und zwei Steckdosenleisten ergeben 15 Geräte an einem Standort. Ein Angebot dafür besteht in der Regel aus dem Preis je Gerät, der Anfahrt für einen Prüftag und beim ersten Termin der Inventarisierung. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ziehst du keine Vorsteuer ab (§ 15 Abs. 2 UStG). Für dich zählt deshalb der Bruttopreis, vergleiche Angebote also mit Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Ist die Prüfung Aufgabe des Arbeitgebers oder der Beschäftigten?
Des Arbeitgebers. Er sorgt für die Prüfung (DGUV Vorschrift 3 § 5 Abs. 1) und darf die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen nicht den Beschäftigten auferlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Einzelne Aufgaben kann er schriftlich übertragen, die Gesamtverantwortung bleibt bei ihm (DGUV Information 203-071).
Muss jeder Arbeitsplatz geprüft werden?
Geprüft werden Geräte und Anlage, nicht der Arbeitsplatz als solcher. Jedes Gerät am Arbeitsplatz gehört aber auf die Liste, auch Netzteil, Steckdosenleiste und Tischleuchte.
Was ist mit Geräten, die älter als zehn Jahre sind?
Das Alter ist kein Prüfkriterium, entscheidend ist das Ergebnis. Laut Durchführungsanweisungen zu § 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3 liegt im Allgemeinen kein Mangel vor, nur weil für neue Geräte inzwischen andere Regeln gelten. Fällt ein altes Gerät durch und lohnt die Reparatur nicht, ersetzt du es.
Ist eine Prüfplakette Pflicht?
Nein. Laut DGUV Information 203-071 verlangen die Regelwerke das generelle Anbringen von Prüfplaketten nicht. Pflicht ist die Aufzeichnung des Ergebnisses. Eine Plakette oder ein QR-Code hilft trotzdem, weil jeder am Gerät sieht, wann es wieder dran ist.
Die Frist ist abgelaufen. Was jetzt?
Hol die Prüfung zeitnah nach und kontrollier die Geräte bis dahin vor jeder Benutzung auf sichtbare Schäden. Beschädigte Geräte nimmst du aus dem Betrieb. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Prüfpflichten aus § 5 Abs. 1 bis 3 DGUV Vorschrift 3 verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 9 DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit § 209 SGB VII). Die Geldbuße kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 209 Abs. 3 SGB VII). Mehr dazu unter Bußgeld und Haftung bei fehlender DGUV V3 Prüfung.
Ändern sich die Fristen durch die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 3?
Noch nicht. Die DGUV hat am 17.07.2026 mitgeteilt, dass die Überarbeitung der DGUV Vorschriften 3 und 4 begonnen hat, einen Termin nennt sie nicht. Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gilt die bisherige Vorschrift. Die DGUV weist darauf hin, dass du Prüfintervalle schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bedarfsgerecht festlegen kannst.
Quellen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, §§ 3, 5, 9 und Tabellen 1A und 1B (BGHM, PDF)
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ (Wortlaut bei der BGN)
- § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen
- § 4 BetrSichV: Grundpflichten des Arbeitgebers (Kontrolle vor der Verwendung, Abs. 5)
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln, außerordentliche Prüfung, Aufzeichnung
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, Abschnitt 3 (Wortlaut bei der BGN)
- § 3 ArbSchG: Grundpflichten des Arbeitgebers
- § 16 ArbSchG: Besondere Unterstützungspflichten der Beschäftigten
- § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes
- § 192 SGB VII: Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
- § 209 SGB VII: Bußgeldvorschriften
- § 19 UStG: Kleinunternehmer
- § 15 UStG: Vorsteuerabzug
- DGUV-Pressemitteilung vom 17.07.2026: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
- Elektrofachkraft.de: DIN EN 50699 (VDE 0702) löst DIN VDE 0701-0702 ab