DGUV V3 Prüfung in der Apotheke: Geräte, Fristen und Kosten
In der Apotheke lässt du alle elektrischen Geräte und die elektrische Anlage nach DGUV Vorschrift 3 prüfen, vom Arzneimittelkühlschrank über Rezepturwaage und Salbenrührsystem bis zu Kasse und Kaffeemaschine. Richtwert für ortsveränderliche Geräte sind 6 Monate; liegt die Fehlerquote unter 2 %, darfst du verlängern, in bürotypischen Bereichen auf höchstens 2 Jahre. Blutdruckmessgeräte, an denen du Kunden misst, brauchen zusätzlich alle 2 Jahre eine messtechnische Kontrolle nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Prüfpflichtig ist alles Elektrische im Betrieb: Kassen und PCs, Kühlschränke, Rezeptur- und Laborgeräte, Kommissionierer, Leitungen und Mehrfachsteckdosen sowie die fest installierte Anlage (§ 5 DGUV Vorschrift 3).
- Richtwerte der DGUV V3: ortsveränderliche Geräte 6 Monate, bei einer Fehlerquote unter 2 % verlängerbar auf höchstens 1 Jahr (werkstattähnlich) oder 2 Jahre (büroähnlich); Anlage und ortsfeste Geräte 4 Jahre. Die verbindliche Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest.
- Blutdruckmessgeräte: messtechnische Kontrolle alle 2 Jahre (MPBetreibV Anlage 2), zusätzlich zur elektrischen Prüfung. Elektronische Rezepturwaagen: Eichung in der Regel alle 2 Jahre.
- Den Preis der Prüfung bestimmen Anzahl und Art der Geräte, der Anteil ortsfester Betriebsmittel, Zahl der Standorte und Anfahrt, Zeitfenster, Umfang der Dokumentation und ob die Mängelbehebung enthalten ist. Welcher Preis für deine Apotheke gilt, steht im jeweiligen Angebot.
- Die Apothekenbetriebsordnung regelt Lagerung und Herstellung, nicht die elektrische Sicherheit. Kühltemperatur, Eichung und Gerätesicherheit sind drei getrennte Pflichten.
- Daneben gelten Gefahrstoffverzeichnis und Lagerregeln nach TRGS 510, Feuerlöscher nach ASR A2.2 mit Wartung alle 2 Jahre, Brandschutzhelfer und freie Fluchtwege.
Welche Geräte in der Apotheke geprüft werden
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet dich als Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder Instandsetzung und danach in bestimmten Zeitabständen (§ 5 Abs. 1). Für Apotheken ist in der Regel die BGW zuständig; sie führt die DGUV V3 in ihrer Liste apothekenrelevanter Vorschriften.
| Bereich | Typische Geräte | Einordnung |
|---|---|---|
| Offizin und HV-Tische | Kassen-PCs, Monitore, Bondrucker, Kartenterminals mit Netzteil, Leuchten mit Stecker | ortsveränderlich |
| Backoffice | PCs, Drucker, Etikettendrucker, Router, Telefon | ortsveränderlich |
| Rezeptur und Labor | Rezepturwaagen mit Netzteil, Salbenrührsystem, Magnetrührer mit Heizplatte, Wasserbad, Abzug | Tischgeräte ortsveränderlich, der Abzug meist ortsfest |
| Lager und Kühlung | Arzneimittelkühlschränke, Kommissionierautomat, Klimagerät | je nach Bauart ortsfest oder ortsveränderlich |
| Kundenservice | Blutdruckmessgerät mit Netzteil, Ladegeräte für Leihgeräte | ortsveränderlich, dazu MPBetreibV |
| Sozialraum | Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle, Kühlschrank | ortsveränderlich |
| Überall | Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen, Mehrfachsteckdosen | ortsveränderlich |
| Gebäude | Verteilung, Steckdosen, fest angeschlossene Leuchten, Fehlerstrom-Schutzschalter | elektrische Anlage |
Ortsveränderlich sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können. Ortsfest sind fest angebrachte Geräte und schwere Geräte ohne Tragevorrichtung (Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV V3). Ein großer Arzneimittelkühlschrank kann deshalb als ortsfest gelten, obwohl er einen Stecker hat. Die Einordnung ändert Richtwert und Preis; kläre sie mit dem Prüfbetrieb und halte sie in der Geräteliste fest.
Was geprüft wird: Besichtigen, Messen von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Schutzleiter- oder Berührungsstrom, dann die Funktionsprüfung (DIN EN 50699, VDE 0702). Auffällig werden dabei zum Beispiel beschädigte Anschlussleitungen, fehlender Knickschutz, ein zu hoher Schutzleiterwiderstand, Isolationsfehler und hintereinandergesteckte Mehrfachsteckdosen. Ob der Kühlschrank die Solltemperatur hält oder die Waage richtig wiegt, gehört nicht dazu.
Prüfen darf eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen und sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet (Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV V3). Den Unterschied erklärt der Artikel Elektrofachkraft und befähigte Person.
Prüffristen in der Apotheke
Die Richtwerte stehen in den Tabellen 1A und 1B der Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV V3. Die verbindliche Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
| Prüfgegenstand | Richtwert | Verlängerung und Hinweise |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte in Offizin und Backoffice | 6 Monate | Bei Fehlerquote unter 2 % verlängerbar, unter büroähnlichen Bedingungen auf höchstens 2 Jahre |
| Ortsveränderliche Geräte in Rezeptur und Labor | 6 Monate | Tabelle 1B nennt keine Labore. Wie du die Rezeptur einordnest, entscheidest du in der Gefährdungsbeurteilung: werkstattähnlich höchstens 1 Jahr, büroähnlich höchstens 2 Jahre |
| Leitungen und Mehrfachsteckdosen | 6 Monate | Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen nennt Tabelle 1B ausdrücklich; Frist wie die Geräte im selben Bereich |
| Elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Prüfung durch eine Elektrofachkraft |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (FI), Prüftaste | 6 Monate | Betätigt der Benutzer selbst (stationäre Anlagen) |
| Neue, geänderte oder reparierte Geräte | vor der Inbetriebnahme | § 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV V3 |
Fehlerquote ist der Anteil der Geräte, die bei einer Prüfung durchfallen. Beispiel: Fällt von 50 Geräten eines durch, sind das genau 2 % und damit noch nicht unter 2 %. Erst mit null Ausfällen bei 50 Geräten ist die Bedingung erfüllt. Halte die Quote je Bereich fest, denn Rezeptur und Backoffice können sich unterschiedlich entwickeln.
Die DGUV hat am 17.07.2026 mitgeteilt, dass sie die Vorschriften 3 und 4 überarbeitet; die Prüfintervalle kann der Unternehmer laut Mitteilung schon heute auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Bis eine Neufassung in Kraft tritt, gilt die bestehende Vorschrift mit den Richtwerten oben. Alle Fristen im Überblick: DGUV V3 Prüffristen.
Blutdruckmessgeräte und andere Medizinprodukte
Misst dein Personal den Blutdruck von Kunden, etwa bei der pharmazeutischen Dienstleistung zur Risikoerfassung bei hohem Blutdruck, betreibst du ein Medizinprodukt. Maßgeblich ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, seit dem 20. Februar 2025 in neuer Fassung. Auch ein Gerät zur Selbstmessung in der Offizin fällt darunter: Betreiber ist nach § 2 MPBetreibV, wer für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, und außerhalb von Gesundheitseinrichtungen auch, wer Produkte zur Benutzung bereithält.
- Messtechnische Kontrolle (MTK): für Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung alle 2 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 15 Abs. 5 und Anlage 2 Nr. 1.3 MPBetreibV).
- Wer kontrolliert: die für das Messwesen zuständige Behörde oder Personen und Betriebe, die die Voraussetzungen nach § 5 MPBetreibV erfüllen (§ 15 Abs. 6). Wer kontrolliert, fertigt ein Protokoll an und kennzeichnet das Gerät nach bestandener Kontrolle mit dem Jahr der nächsten Kontrolle (§ 15 Abs. 7).
- Ausnahme: Die Ausnahme für Laiengeräte mit Herstellerbescheinigung greift nur in den Fällen des § 3 Abs. 2 bis 4 MPBetreibV, also wenn ein Versorgender das Messgerät für Patientinnen und Patienten bereitstellt (§ 15 Abs. 3). Für das Gerät, mit dem in der Apotheke gemessen wird, bleibt es bei der 2-Jahres-Frist.
- Elektrische Sicherheit: Die MPBetreibV lässt Unfallverhütungsvorschriften unberührt (§ 1 Abs. 3). Für Wiederholungsprüfungen medizinischer elektrischer Geräte ist DIN EN 62353 (VDE 0751-1) die einschlägige Norm. Bei reinen Batteriegeräten gibt es elektrisch wenig zu messen, die MTK ist trotzdem fällig.
Sicherheitstechnische Kontrollen nach § 12 MPBetreibV (spätestens alle 2 Jahre) betreffen nur Produkte der Anlage 1, zum Beispiel Geräte, die mit elektrischer Energie unmittelbar auf Nerven, Muskeln oder die Herztätigkeit wirken, einschließlich Defibrillatoren. Bei selbsttestenden Defibrillatoren für Laien (AED) kann die Kontrolle entfallen, wenn regelmäßig sichtgeprüft wird (§ 12 Abs. 2). In der Apotheke spielen sie nur eine Rolle, wenn du solche Geräte selbst anwendest oder zur Benutzung bereithältst. Mehr dazu unter Medizinische Geräte und DGUV V3.
DGUV V3 Prüfung für Apotheken
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Was den Preis der Prüfung in der Apotheke bestimmt
Prüfbetriebe rechnen die DGUV V3 Prüfung meist je Gerät ab, ergänzt um eigene Positionen für Anfahrt, Rüst- und Wartezeiten und Dokumentation. Welcher Preis für deine Apotheke gilt, steht im jeweiligen Angebot. Diese Faktoren bestimmen ihn:
- Anzahl und Art der Geräte: Leitungen und Mehrfachsteckdosen zählen als eigene Prüflinge. Eine Apotheke mit vier Kassenplätzen, Backoffice, Rezeptur, Kundenservice und Sozialraum kommt damit schnell auf 50 ortsveränderliche Geräte. Viele Angebote sehen ab einer bestimmten Stückzahl einen niedrigeren Stückpreis vor; die Geräteliste ist deshalb die Grundlage jedes Angebots.
- Anteil ortsfester Betriebsmittel: Große Arzneimittelkühlschränke, Kommissionierer und Klimageräte werden meist zu einem anderen Stückpreis geprüft als steckbare Tischgeräte, weil Aufwand und Prüfumfang größer sind. Die elektrische Anlage wird gesondert angeboten, in der Regel nach Umfang der Verteilung und der Stromkreise.
- Standorte und Anfahrt: Anfahrt und Rüstzeit fallen je Prüftag an. Werden Hauptapotheke und Filialen an verschiedenen Tagen geprüft, fallen sie mehrfach an.
- Zugänglichkeit und Zeitfenster: Termine vor Öffnung oder nach Ladenschluss, Kassen, die nacheinander vom Netz müssen, und Abstimmungen mit IT- oder Hersteller-Service verlängern den Termin. Manche Anbieter berechnen Warte- und Rüstzeiten nach Stunden.
- Umfang der Dokumentation: Das Prüfprotokoll mit Messwerten je Gerät gehört zur Prüfung. Inventarisierung mit Geräteetiketten oder QR-Codes, eine digitale Geräteliste und Prüfplaketten sind oft eigene Positionen, vor allem beim ersten Termin.
- Mängelbehebung: Kleine Reparaturen wie der Tausch einer Anschlussleitung oder eines Steckers sind teils im Stückpreis enthalten, teils werden sie nach Material und Zeit abgerechnet. Kläre vorher, was gilt.
- Bündelung: Die Prüfung ortsveränderlicher Geräte, die Anlagenprüfung und die Prüfung medizinischer elektrischer Geräte nach DIN EN 62353 lassen sich in einem Termin zusammenfassen. MTK des Blutdruckmessgeräts, Eichung der Waagen und Feuerlöscherwartung sind eigene Leistungen, meist mit eigenen Anbietern.
Was ein Angebot enthalten sollte
Ein vergleichbares Angebot nennt die Stückzahl, auf der es beruht, trennt ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel, weist Anfahrt, Rüst- und Wartezeiten sowie Dokumentation als eigene Positionen aus und sagt, ob Kleinreparaturen enthalten sind. Für die elektrische Anlage und für medizinische Geräte sollte es den Umfang nennen, etwa die Zahl der Stromkreise oder die Norm, nach der geprüft wird. Achte darauf, ob die Preise netto oder brutto angegeben sind. Die Prüfkosten sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn.
Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich; über eChecko kannst du mehrere Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region vergleichen: Angebote vergleichen. Mehr zu den einzelnen Posten: Kosten der DGUV V3 Prüfung.
Abgrenzung: Was ApBetrO, Eichrecht und DGUV V3 regeln
Die Apothekenbetriebsordnung fragt, ob Arzneimittel richtig gelagert und hergestellt werden. Die DGUV V3 fragt, ob die Geräte elektrisch sicher sind. Ein Kühlschrank kann die Temperatur perfekt halten und trotzdem einen Schutzleiterfehler haben, und umgekehrt. Für jede Frage brauchst du einen eigenen Nachweis.
| Frage | Rechtsgrundlage | Nachweis und Frist |
|---|---|---|
| Ist das Gerät elektrisch sicher? | DGUV V3, BetrSichV | Prüfprotokoll; Richtwerte siehe oben |
| Werden Arzneimittel ohne Qualitätsverlust gelagert? | § 16 Abs. 1 ApBetrO; Lagerung unter 25 °C muss möglich sein (§ 4 Abs. 2d) | Temperaturkontrolle im Qualitätsmanagement der Apotheke |
| Wiegt die Rezepturwaage richtig? | § 1 und § 34 MessEV | Eichung; elektronische Waagen in der Regel alle 2 Jahre, nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen alle 4 Jahre (Anlage 7) |
| Misst das Blutdruckmessgerät richtig? | § 15 MPBetreibV | MTK alle 2 Jahre, Kennzeichnung am Gerät |
| Saugt der Laborabzug ausreichend ab? | Abzug ist Pflicht nach § 4 Abs. 2 ApBetrO | Keine Frage der DGUV V3; elektrisch gehört der Abzug in die Prüfliste |
Für die Prüfung müssen steckbare Geräte meist kurz vom Netz. Lass Kühlschränke deshalb nacheinander prüfen, halte die Tür geschlossen, lass die Temperaturaufzeichnung weiterlaufen und kontrolliere den Wert nach dem Wiedereinschalten.
Weitere Pflichten in der Apotheke: Gefahrstoffe und Brandschutz
Diese Pflichten gehören nicht zur Elektroprüfung, stehen aber in derselben Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Dokumentieren musst du sie ab dem ersten Beschäftigten, die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 6 ArbSchG, § 6 Abs. 8 GefStoffV).
Gefahrstoffe in Rezeptur und Lager
- Gefahrstoffverzeichnis für alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe, mit Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter (§ 6 Abs. 12 GefStoffV; TRGS 510 Nr. 4.1).
- Betriebsanweisung und Unterweisung: eine schriftliche Betriebsanweisung, Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich (§ 14 Abs. 1 und 2 GefStoffV).
- Abstand zu Arzneimitteln: Gefahrstoffe übersichtlich und nicht in unmittelbarer Nähe von Arzneimitteln lagern (§ 8 Abs. 5 GefStoffV), vor allem Lösemittel und Reinigungschemikalien.
- Entzündbare Flüssigkeiten: Ethanol, Isopropanol und Aceton gelten als leicht entzündbar (H225); die Einstufung steht im Sicherheitsdatenblatt. Außerhalb eines Lagers sind je Brandabschnitt oder Nutzungseinheit zusammen bis 20 kg Flüssigkeiten mit H224 und H225 erlaubt, davon höchstens 10 kg H224 (TRGS 510 Tabelle 1). Einzelne Behälter fassen dort höchstens 2,5 l, wenn sie zerbrechlich sind, 10 l, wenn sie es nicht sind, und 20 l, wenn sie nach Gefahrgutrecht zugelassen sind. Angebrochene Behälter zählen mit der vollen Füllmenge, und Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen stehen in einer Rückhalteeinrichtung, die mindestens den Rauminhalt des größten Gebindes aufnimmt (TRGS 510 Nr. 4.2).
- Sicherheitsschrank: Was über der Kleinmenge liegt, gehört in ein Lager; als Lager zählen nach TRGS 510 auch Schränke. Ein Sicherheitsschrank erfüllt die sicherheitstechnischen Anforderungen, wenn er mindestens DIN EN 14470-1 und 90 Minuten Feuerwiderstand einhält (TRGS 510 Anhang 1). Die TRGS 510 empfiehlt die Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in solchen Schränken ohnehin.
Beispiel: 12 Flaschen Ethanol 96 %, 6 Flaschen Isopropanol und 5 Flaschen Aceton à 1 l ergeben 23 l. Bei rund 0,8 kg je Liter sind das etwa 18 kg, knapp unter 20 kg. Kommt ein 10-l-Kanister Ethanol dazu, sind es etwa 26 kg. Dann gehören mindestens die gut 6 kg über der Kleinmenge in ein Lager, praktisch in einen Sicherheitsschrank.
Stellst du Zytostatika her, kommen besondere Schutzmaßnahmen hinzu; die BGW hat dazu eine eigene Information (BGW 09-19-042). Bei Feuchtarbeit, etwa mit nassen Händen oder in flüssigkeitsdichten Handschuhen, musst du ab regelmäßig mehr als 2 Stunden am Tag arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, ab regelmäßig 4 Stunden ist sie Pflicht (ArbMedVV Anhang Teil 1).
Feuerlöscher, Brandschutzhelfer, Fluchtwege
- Feuerlöscher: Die Grundausstattung ergibt sich aus Löschmitteleinheiten (LE) und der Grundfläche aller Ebenen (ASR A2.2 Tabelle 3). Beispiel: 180 m² auf einer Ebene, Tabellenwert bis 200 m² sind 12 LE, also zwei Feuerlöscher mit je 6 LE (6 LE entsprechen dem Löschvermögen 21A 113B, ASR A2.2 Tabelle 2). In mehrgeschossigen Gebäuden sind je Geschoss mindestens 6 LE bereitzustellen (Nr. 5.2), und die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher darf nicht mehr als 20 m tatsächliche Laufweglänge betragen (Nr. 5.3). Die Rechnung Schritt für Schritt: Feuerlöscher-Anzahl berechnen.
- Erhöhte Brandgefährdung liegt nach ASR A2.2 Nr. 3.3 unter anderem vor, wenn entzündbare oder oxidierende Stoffe und Gemische vorhanden sind oder die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse eine Brandentstehung begünstigen. Bewerte Rezeptur und Lager deshalb gesondert; dort können zusätzliche Maßnahmen nötig sein (ASR A2.2 Nr. 6).
- Wartung: Feuerlöscher alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen, zum Beispiel Sachkundige nach DIN 14406-4. Kürzere Herstellerfristen sind zu beachten, längere darf der Hersteller zulassen (ASR A2.2 Nr. 7.4.2).
- Brandschutzhelfer: 5 % der Beschäftigten reichen in der Regel, mehr bei vielen anwesenden Personen oder erhöhter Brandgefährdung; Urlaub, Krankheit und Schichten zählen mit (ASR A2.2 Nr. 7.3). Beispiel: 12 Beschäftigte × 5 % = 0,6, also mindestens eine Person. Plane so, dass in jeder Öffnungszeit ein Brandschutzhelfer da ist.
- Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig in den erforderlichen Abmessungen freigehalten werden (ASR A2.3 Nr. 4). Warenlieferungen gehören deshalb nicht in den Fluchtweg, auch nicht kurz. Bei viel Publikumsverkehr kann ein Flucht- und Rettungsplan nötig sein (ASR A2.3 Nr. 10).
Betreuung: Mit Beschäftigten brauchst du eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2. Bei der BGW steht Betrieben mit höchstens 50 Beschäftigten die alternative bedarfsorientierte Betreuung offen, mit Grundschulung und regelmäßigen Fortbildungen für die Inhaberin oder den Inhaber. Feuerlöscherwartung und Arbeitsschutzbetreuung beauftragst du separat; eChecko vergleicht derzeit nur die Elektroprüfung.
Checkliste für den Prüftermin
- Geräteliste nach Bereichen anlegen, mit Leitungen und Mehrfachsteckdosen; ortsfest oder ortsveränderlich vermerken.
- Termin vor Öffnung, nach Ladenschluss oder in ruhige Zeiten legen. Kassen nacheinander prüfen lassen, damit immer eine läuft.
- Kommissionierer und Server mit Hersteller-Service und IT abstimmen, auch ob die elektrische Prüfung Teil eines Wartungsvertrags ist.
- Zugang zu Unterverteilung und Technikräumen sicherstellen, wenn die Anlage mitgeprüft wird.
- MTK des Blutdruckmessgeräts, Eichung der Waagen und Feuerlöscherwartung in denselben Fristenkalender eintragen.
- Prüfprotokoll mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
- Mängel unverzüglich beheben lassen. Besteht bis dahin eine dringende Gefahr, darf das Gerät im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden (§ 3 Abs. 2 DGUV V3). Nach der Reparatur wird es vor der Wiederinbetriebnahme erneut geprüft.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Arzneimittelkühlschrank geprüft werden?
Das hängt von der Einordnung ab. Gilt er als ortsveränderlich, ist der Richtwert 6 Monate, bei einer Fehlerquote unter 2 % länger. Gilt er als ortsfest, sind es 4 Jahre. Die Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest. Dass Arzneimittel ohne Qualitätsverlust gelagert werden, verlangt davon unabhängig das Apothekenrecht (§ 16 Abs. 1 ApBetrO).
Reicht die messtechnische Kontrolle beim Blutdruckmessgerät?
Nein. Die MTK prüft, ob das Gerät richtig misst. Hat es ein Netzteil, gehört es zusätzlich in die elektrische Prüfung, denn die MPBetreibV lässt die Unfallverhütungsvorschriften unberührt (§ 1 Abs. 3 MPBetreibV).
Wer ist in der Apotheke für die Prüfung verantwortlich?
Die Inhaberin oder der Inhaber als Unternehmer. Du kannst einen Prüfbetrieb beauftragen und Aufgaben im Team verteilen, musst aber dafür sorgen, dass Fristen, Protokolle und Mängelbeseitigung stimmen.
Brauchen die Geräte eine Prüfplakette?
Weder DGUV V3 noch BetrSichV schreiben eine Plakette vor; Pflicht ist die Aufzeichnung des Ergebnisses. Üblich und praktisch ist sie trotzdem. Beim Blutdruckmessgerät ist die Kennzeichnung nach der MTK dagegen Pflicht (§ 15 Abs. 7 MPBetreibV).
Kann während der Öffnungszeiten geprüft werden?
Ja. Die meisten Geräte sind dafür nur kurz vom Netz. Plane Kassen, Kühlschränke und Kommissionierer so ein, dass der Betrieb weiterläuft, oder lege diese Geräte in Randzeiten.
Quellen
- BGW: DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- DGUV Vorschrift 3 § 5 mit Durchführungsanweisungen, Tabellen 1A und 1B
- DGUV Vorschrift 3 § 3 Grundsätze
- DGUV-Pressemitteilung vom 17.07.2026: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
- BGW: Apothekenrelevante Vorschriften, Informationen und Aushänge
- BetrSichV § 3 Gefährdungsbeurteilung
- BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
- MPBetreibV § 1 Anwendungsbereich
- MPBetreibV § 3 Pflichten eines Betreibers
- MPBetreibV § 15 Messtechnische Kontrollen
- MPBetreibV Anlage 2 (Nachprüffristen)
- MPBetreibV § 2 Begriffsbestimmungen
- MPBetreibV § 12 Sicherheitstechnische Kontrollen
- DKE: DIN EN 62353 (VDE 0751-1):2015-10
- ABDA: Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
- ApBetrO § 4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume
- ApBetrO § 16 Lagerung
- MessEV § 1 Anwendungsbereich
- MessEV § 34 Eichfrist
- MessEV Anlage 7 Besondere Eichfristen
- GefStoffV § 6 Gefährdungsbeurteilung
- GefStoffV § 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- GefStoffV § 14 Unterrichtung und Unterweisung
- BAuA: TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- BAuA: ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
- BAuA: ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- ArbSchG § 6 Dokumentation
- ArbMedVV Anhang (Pflicht- und Angebotsvorsorge)
- BGW: Alternative bedarfsorientierte Betreuung