DGUV V3 in der Praxis: Arzt, Zahnarzt, Physio, Tierarzt
In jeder Praxis mit Beschäftigten gilt die DGUV Vorschrift 3 für alle elektrischen Geräte und die Elektroanlage. Medizinprodukte brauchen zusätzlich die Kontrollen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), etwa die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) spätestens alle 2 Jahre für Reizstromgeräte oder Defibrillatoren. Röntgengeräte prüft ein Sachverständiger nach Strahlenschutzrecht, und für die Anlage in medizinisch genutzten Räumen gilt ein Richtwert von 1 Jahr statt 4 Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsschutz und Medizinprodukterecht nebeneinander: DGUV V3 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für alle elektrischen Arbeitsmittel, die MPBetreibV zusätzlich für Medizinprodukte. Die MPBetreibV lässt Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütungsvorschriften ausdrücklich unberührt (§ 1 Abs. 3).
- Geräte: Richtwert 6 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, kannst du die Frist verlängern, höchstens auf 2 Jahre unter büroähnlichen und 1 Jahr unter werkstattähnlichen Bedingungen. Die BGW nennt für Arztpraxen dann 12 bis 24 Monate.
- Messverfahren: Medizinische elektrische Geräte misst der Prüfer nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1), PC, Kühlschrank oder Kaffeemaschine nach DIN EN 50699 (VDE 0702).
- Anlage: 4 Jahre, in medizinisch genutzten Bereichen nach DIN VDE 0100-710 1 Jahr (DGUV V3, Tabelle 1A).
- Röntgen: Sachverständigenprüfung mindestens alle 5 Jahre (§ 88 StrlSchV), in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen. Das ist keine Frist der DGUV V3.
- Tierarztpraxis: Die MPBetreibV gilt dort nicht, denn Medizinprodukte sind nach EU-Recht für Menschen bestimmt. Alle Geräte laufen über DGUV V3 und BetrSichV.
Welche Prüfung für welches Gerät
Die Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die Werte in der Tabelle sind die Vorgaben und Richtwerte, von denen du ausgehst.
| Gerät, Beispiele | Grundlage | Prüfung | Frist |
|---|---|---|---|
| PC, Drucker, Impfstoffkühlschrank, Kaffeemaschine, Steckdosenleisten | DGUV V3, BetrSichV | Elektroprüfung nach DIN EN 50699 | Richtwert 6 Monate, bei Fehlerquote unter 2 % bis 2 Jahre (Büro) bzw. 1 Jahr (Werkstatt) |
| Medizinprodukt ohne STK-Pflicht: EKG mit Hautelektroden, Ultraschall, Absauggerät, Untersuchungsliege mit Motor | DGUV V3, § 7 MPBetreibV | Elektroprüfung nach DIN EN 62353, Instandhaltung nach Herstellerangaben | wie oben; Hersteller beachten |
| Medizinprodukt nach Anlage 1: Defibrillator, Reizstromgerät, HF-Chirurgiegerät, Dentallaser, Narkosegerät | § 12 MPBetreibV | STK | spätestens alle 2 Jahre |
| Medizinprodukt nach Anlage 2: Blutdruckmessgerät, Ohrthermometer, Audiometer, Tretkurbelergometer | § 15 MPBetreibV | messtechnische Kontrolle (MTK) | für diese Geräte 1 oder 2 Jahre, sonst nach Anlage 2 |
| Röntgeneinrichtung | § 88 StrlSchV | Sachverständigenprüfung | mindestens alle 5 Jahre |
| Elektrische Anlage, fest angeschlossene Geräte | DGUV V3, Tabelle 1A | Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand | 4 Jahre, in medizinisch genutzten Bereichen 1 Jahr |
| Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) | DGUV V3, Tabelle 1A | Prüftaste drücken, durch den Benutzer | alle 6 Monate |
Dazu kommt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung (DGUV V3 § 5 Abs. 1 Nr. 1). Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt, wenn dir Hersteller oder Errichter bestätigen, dass Gerät oder Anlage den Bestimmungen der DGUV V3 entsprechen (§ 5 Abs. 4). Wie die Fristen allgemein zusammenhängen, zeigt die Übersicht der DGUV-V3-Prüffristen.
DGUV V3 und MPBetreibV: ein Gerät, zwei Pflichten
Ein EKG-Gerät ist Medizinprodukt und elektrisches Betriebsmittel zugleich. Die MPBetreibV regelt, wie Medizinprodukte betrieben und benutzt werden. DGUV V3 und BetrSichV schützen die Beschäftigten, die mit elektrischen Arbeitsmitteln umgehen. Keines der Regelwerke ersetzt das andere. Für die Praxis heißt das:
- STK schließt die elektrische Sicherheit ein. Das sagt das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen. Für ein Gerät nach Anlage 1 reicht also ein Termin, wenn der Prüfer beides dokumentiert.
- Ohne STK bleibt die DGUV-V3-Prüfung. Für aktive Medizinprodukte ohne STK-Pflicht nennt das Kompetenzzentrum einen Richtwert von 1 bis 2 Jahren, gemessen nach DIN EN 62353.
- Die STK deckt nur das Gerät ab. Übrige Geräte und die Anlage prüfst du getrennt nach DGUV V3.
- Kennzeichen: Nach STK und MTK muss ein Zeichen mit der nächsten Fälligkeit und der prüfenden Person aufs Gerät (§ 12 Abs. 3, § 15 Abs. 7 MPBetreibV). DGUV V3 und BetrSichV verlangen nur die Aufzeichnung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
Für Geräte nach Anlage 1 gelten außerdem Funktionsprüfung und Einweisung vor dem ersten Einsatz (§ 11) und ein Medizinproduktebuch (§ 13). Fristberechnung, Bestandsverzeichnis und Prüfablauf nach DIN EN 62353 stehen im Artikel Medizinische Geräte prüfen: DGUV V3 und MPBetreibV.
Die Elektroanlage: 4 Jahre oder 1 Jahr
Die DGUV V3 nennt in Tabelle 1A für elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre. In „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ nach DIN VDE 0100 Gruppe 700 ist es 1 Jahr. Medizinisch genutzte Bereiche nach DIN VDE 0100-710 gehören zu dieser Gruppe. Die Norm gilt laut DKE unter anderem für Arzt- und Zahnarztpraxen und medizinische Versorgungszentren. Nach ihr fällt jeder medizinisch genutzte Raum in eine von drei Gruppen:
- Gruppe 0: Am Patienten werden keine medizinischen elektrischen Geräte mit Anwendungsteilen genutzt.
- Gruppe 1: Geräte werden äußerlich oder invasiv am Patienten angewendet. Ein Stromausfall bedeutet keine Lebensgefahr. Typisch sind Untersuchungs- und Behandlungsräume.
- Gruppe 2: etwa Operationsräume und Intensivbereiche, in denen eine Unterbrechung der Stromversorgung lebensgefährlich sein kann.
Die BGW verlangt, dass die medizinisch genutzten Bereiche einer dieser Gruppen zugeordnet werden. Frag deinen Elektroplaner oder Prüfer, welche Räume so errichtet sind. Für diese Räume ist 1 Jahr der Richtwert. Empfang, Büro und Sozialraum bleiben bei 4 Jahren. Seit Oktober 2025 gibt es außerdem die Vornorm DIN VDE V 0100-710-1. Diese Vornorm betrifft Planung und Errichtung. Die Frist der DGUV V3 für deine bestehende Anlage ändert sich dadurch nicht.
Die Sicherheitsbeleuchtung hat ein eigenes Prüfregime mit kurzen Intervallen (DIN EN 50172, DIN VDE V 0108-100-1). Führ sie deshalb nicht als gewöhnliches Gerät in der DGUV-V3-Liste.
Besonderheiten nach Praxisart
Zuerst die Versicherung, weil sie bestimmt, ab wann die Unfallverhütungsvorschriften greifen. Selbstständige Physiotherapeuten sind bei der BGW pflichtversichert, auch ohne Angestellte (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII). Selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Heilpraktiker sind davon frei (§ 4 Abs. 3 SGB VII) und können sich freiwillig versichern. Sobald du Beschäftigte hast, gelten DGUV V3 und BetrSichV in jeder dieser Praxen.
Arztpraxis
- STK: Defibrillator und AED, HF-Chirurgiegerät in operativ tätigen Praxen. Für einen Laien-AED mit Selbsttest kann die STK entfallen, wenn du ihn regelmäßig einer Sichtprüfung unterziehst (§ 12 Abs. 2). Für Laien-AED, die ab dem 1. Januar 2027 neu in Betrieb gehen, gilt das nur, wenn sie ihre Selbsttests dokumentieren und per Fernüberwachung an dich melden.
- MTK: Blutdruckmessgerät (2 Jahre), Infrarot-Ohrthermometer (1 Jahr), Audiometer (1 Jahr), Tretkurbelergometer für das Belastungs-EKG (2 Jahre).
- Elektroprüfung nach DIN EN 62353: EKG, Ultraschall, Spirometer, Absauggerät, Untersuchungsliege.
Die BGW rät Arztpraxen, die elektrischen Geräte einmal jährlich von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen.
Zahnarztpraxis
- Behandlungseinheit: fest angeschlossen, also ein ortsfestes Betriebsmittel. Frist nach Tabelle 1A: 4 Jahre, in medizinisch genutzten Räumen 1 Jahr. Die Wartung nach Herstellerangaben läuft daneben.
- STK: Die Orientierungsliste der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG) führt unter Anlage 1 Pulpenprüfer, Dental-Chirurgie-Laser, HF-Chirurgiegerät (Elektrotom) und Piezotom.
- Röntgen: Sachverständigenprüfung mindestens alle 5 Jahre (§ 88 StrlSchV), Konstanzprüfungen bei der Anwendung am Menschen (§ 116 StrlSchV), Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre (§ 48 StrlSchV).
- Autoklav, Reinigungs- und Desinfektionsgerät: Medizinprodukte ohne STK-Pflicht, Instandhaltung nach Herstellerangaben.
- Kompressor: Die BGW weist darauf hin, dass für Kompressoren teilweise eigene Prüf- und Dokumentationspflichten gelten. Informier dich gesondert, etwa beim Hersteller oder bei deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Physiotherapie
- Elektrotherapie braucht eine STK. Die ZLG-Liste führt unter Anlage 1 Reizstrom-, TENS-, Interferenzstrom- und Muskelstimulationsgeräte, Ultraschalltherapie (auch kombiniert mit Reizstrom), Lasertherapie- und Magnetfeldtherapiegeräte. Vor dem ersten Einsatz stehen Funktionsprüfung und Einweisung (§ 11), dazu kommt das Medizinproduktebuch (§ 13).
- Ergometer: Ein Tretkurbelergometer zur definierten und reproduzierbaren Belastung von Patienten braucht alle 2 Jahre eine MTK. Entscheidend ist die Zweckbestimmung des Herstellers.
- Wärmegeräte: Fango- und Paraffingeräte, Rotlicht, Heißluft und Heizkissen laufen oft stundenlang. Leg eine Abschaltroutine zum Praxisschluss fest und steck Steckdosenleisten nicht hintereinander. Die Leisten sind selbst prüfpflichtig.
Als Gesundheitseinrichtung zählt nach § 2 Abs. 4 MPBetreibV jede Einrichtung, in der medizinisches Personal oder sonstige dazu befugte Personen Medizinprodukte betreiben oder benutzen, Reha-Einrichtungen eingeschlossen. Die Betreiberpflichten treffen dich damit auch in der Physiopraxis.
Heilpraktiker und Naturheilkunde
- MPBetreibV: Sie gilt für das Betreiben und Benutzen von Medizinprodukten (§ 1 Abs. 1), und § 2 Abs. 2 nennt das Heilgewerbe ausdrücklich. Die ZLG-Liste führt unter Anlage 1 Elektroakupunktur-, Laserakupunktur-, Lasertherapie- und Magnetfeldtherapiegeräte. Hautwiderstandsmessgeräte stehen dort nur mit Stimulationseinrichtung.
- Kein Medizinprodukt: Licht- oder Farbtherapieleuchten und Vernebler ohne medizinische Zweckbestimmung des Herstellers. Für sie gelten DGUV V3 und BetrSichV, nicht die MPBetreibV.
- Laser der Klassen 3R, 3B und 4: Mit Beschäftigten brauchst du vor Betriebsaufnahme einen schriftlich bestellten Laserschutzbeauftragten, wenn du die Fachkenntnisse nicht selbst hast (§ 5 Abs. 2 OStrV).
Die ZLG-Liste ist rechtlich nicht verbindlich. Ob ein Gerät unter Anlage 1 fällt, entscheidet seine Zweckbestimmung laut Hersteller. Schau in die Gebrauchsanweisung oder frag den Hersteller.
Tierarztpraxis
Ein Medizinprodukt ist nach Art. 2 Nr. 1 der EU-Medizinprodukteverordnung ein Produkt, das laut Hersteller für Menschen bestimmt ist. Die MPBetreibV knüpft an diesen Begriff an (§ 1 Abs. 1 MPBetreibV, § 3 Nr. 1 MPDG). Tiermedizinische Geräte sind keine Medizinprodukte. Einige tiermedizinische Produkte, etwa Verbandstoffe oder bestimmte tierärztliche Instrumente, erfasst das Tierarzneimittelgesetz als veterinärmedizintechnische Produkte (§ 3 Abs. 3 TAMG). Eine STK- oder MTK-Pflicht nach MPBetreibV gibt es in der Tierarztpraxis deshalb nicht.
- Alles über DGUV V3 und BetrSichV: Narkosegerät, Monitoring, OP-Leuchte, Dentalgerät, Schermaschine, Wärmelampen, Heizmatten, Inkubatoren.
- Messverfahren: Ist ein Gerät nach IEC 60601-1 gebaut, passt DIN EN 62353 als Prüfnorm. Sag dem Prüfer, welche Geräte Anwendungsteile am Tier haben.
- Wärmelampen und Heizmatten stehen oft direkt an Einstreu. Verlängere ihre Frist nur, wenn die Fehlerquote das trägt.
- Röntgen: Das Strahlenschutzrecht gilt auch in der Tierheilkunde, mit eigenen Regeln zur Tierbegleitperson (§ 144 StrlSchV). Die Sachverständigenprüfung mindestens alle 5 Jahre und die Fachkunde-Aktualisierung gelten ebenso.
- Anlage: DIN VDE 0100-710 ist auf die Humanmedizin ausgerichtet. Die internationale Fassung IEC 60364-7-710:2021 nennt Tierkliniken als möglichen Anwendungsfall. Ohne Räume der Gruppe 700 gilt für die Anlage der Richtwert von 4 Jahren.
Zuständiger Unfallversicherungsträger ist auch hier die BGW.
DGUV V3 Prüfung für Arztpraxen & Zahnärzte
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Kosten der Elektroprüfung: was den Preis bestimmt
Prüfbetriebe rechnen die DGUV-V3-Prüfung in der Regel je Gerät ab, dazu kommen Positionen für Anfahrt und Rüstzeit. Wie hoch das Angebot für deine Praxis ausfällt, hängt vor allem von diesen Faktoren ab:
- Anzahl und Art der Geräte: Eine Hausarztpraxis kommt schnell auf mehrere Dutzend ortsveränderliche Geräte, von PC und Drucker über Steckdosenleisten bis zum Impfstoffkühlschrank. Medizinische elektrische Geräte misst der Prüfer nach DIN EN 62353, das braucht mehr Zeit je Gerät als die Prüfung nach DIN EN 50699.
- Anteil ortsfester Betriebsmittel: Behandlungseinheit, Warmwasserspeicher oder Klimagerät sind fest angeschlossen. Ihre Prüfung ist aufwendiger als die eines Steckergeräts und wird meist gesondert ausgewiesen.
- Zahl der Standorte und Anfahrt: Mehrere Praxisstandorte bedeuten mehrere Anfahrten. Manche Betriebe rechnen die Anfahrt je Prüftag, andere je Standort.
- Zugänglichkeit und Zeitfenster: Kommt der Prüfer außerhalb der Sprechzeiten oder muss er auf Geräte warten, die erst freigeräumt werden, berechnen viele Betriebe das nach Zeit.
- Umfang der Dokumentation: Prüfprotokoll je Gerät, Geräteliste mit Inventarnummern, Einträge für das Medizinproduktebuch: Je mehr der Betrieb dokumentiert, desto mehr Zeit fließt ein.
- Mängelbehebung: Kläre, ob kleine Reparaturen wie der Tausch eines Steckers oder einer Zuleitung enthalten sind oder gesondert berechnet werden.
- Bündelung mehrerer Prüfungen: Prüft ein Betrieb Geräte, Anlage, STK und MTK im selben Termin, spart das Anfahrten und Abstimmung. Nicht jeder Prüfbetrieb bietet alle diese Prüfungen an.
Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich; über eChecko kannst du mehrere Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region vergleichen. Achte darauf, dass das Angebot die Messung nach DIN EN 62353 für die Medizinprodukte, die Anfahrt und die Dokumentation getrennt ausweist. Mehr zu den Kostenfaktoren und zum Aufbau eines Angebots steht im Artikel zu den Kosten der DGUV-V3-Prüfung.
Weitere Pflichten in der Praxis
Biostoffe: TRBA 250
Die TRBA 250 (Ausgabe November 2025) gilt für Arzt- und Zahnarztpraxen und für Praxen der nichtärztlichen Heilkunde. Erfasst sind Bereiche, in denen Menschen untersucht oder behandelt werden. In der Tierarztpraxis gilt die Biostoffverordnung, die TRBA 250 nicht unmittelbar.
- Sicherheitsgeräte mit Stich- und Schnittschutz sind unter anderem bei Blutentnahmen, sonstigen Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten, beim Legen von Gefäßzugängen und bei fremdgefährdenden Patienten einzusetzen, soweit das zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich und technisch möglich ist (Nr. 4.2.5 Abs. 4).
- Kein Recapping: Gebrauchte Kanülen dürfen nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt werden. Ausnahme ist zum Beispiel die Lokalanästhesie in der Zahnmedizin mit einem einhändigen Verfahren wie dem Schutzkappenhalter (Abs. 5).
- Abwurfbehälter stehen so nah wie möglich am Verwendungsort, werden nicht umgefüllt und zeigen den Füllgrad an (Abs. 6).
- Hygieneplan schriftlich festlegen (Nr. 4.1.6). Die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens jedes zweite Jahr dokumentiert zu überprüfen (Nr. 3.2.2).
Brandschutz: ASR A2.2
- Feuerlöscher nach Löschmitteleinheiten (LE): Für die Grundausstattung gilt bis 100 m² Grundfläche 9 LE, bis 200 m² 12 LE, bis 300 m² 15 LE. Beispiel: Eine Praxis mit 180 m² braucht 12 LE, also zum Beispiel zwei Feuerlöscher mit je 6 LE. Wie du rechnest, zeigt der Artikel Feuerlöscher-Anzahl berechnen.
- Laufweg zum nächsten Feuerlöscher höchstens 20 m.
- Wartung alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen, kürzere Herstellerfristen gehen vor.
- Brandschutzhelfer: in der Regel 5 % der Beschäftigten, mehr zum Beispiel bei Personen mit eingeschränkter Mobilität. Urlaub und Krankheit musst du einrechnen.
Sauerstoff
Sauerstoff brennt nicht, fördert aber jeden Brand stark. Die TRGS 510 verlangt für oxidierende Gase zusätzliche Maßnahmen (Abschnitt 10), sobald mehr als 50 kg oder mehr als eine Flasche gelagert werden. Eine einzelne Notfallflasche fällt nicht darunter, zwei Flaschen im Lager schon. Dazu gehört: Flaschen gegen Umfallen sichern, Ventile schützen, vor starker Wärme schützen und den Raum ausreichend lüften. Halte außerdem Armaturen öl- und fettfrei und beachte das Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten. In der Tierarztpraxis dient Sauerstoff als Trägergas für die Inhalationsnarkose. Lagere ihn nicht neben Einstreu, Heu oder Papier.
Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Mit Beschäftigten brauchst du eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung. Wie sie aussieht, regelt die DGUV Vorschrift 2 deines Unfallversicherungsträgers. Die BGW bietet Betrieben mit höchstens 50 Beschäftigten ein Unternehmermodell an.
Checkliste vor dem Prüftermin
- Geräteliste führen und jedes Gerät einordnen: Anlage 1, Anlage 2, sonstiges Medizinprodukt, kein Medizinprodukt.
- Beim Elektroplaner oder Prüfer erfragen, welche Räume als Gruppe 1 oder 2 errichtet sind.
- Fristen in der Gefährdungsbeurteilung festlegen und begründen. Wie das geht, steht im Artikel zur Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3.
- Röntgen: Termin der Sachverständigenprüfung und Ablauf der Fachkunde in den Kalender eintragen.
- Im Angebot klären: Misst der Betrieb nach DIN EN 62353? Übernimmt er STK und MTK? Prüft er Geräte und Anlage im selben Termin?
- Termin außerhalb der Sprechzeiten legen und die Geräte zugänglich machen.
- Nach dem Termin: Protokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren (§ 14 Abs. 7 BetrSichV), Medizinproduktebuch nachtragen, Geräte mit Mängeln aus dem Betrieb nehmen. Reparierte Geräte vor dem nächsten Einsatz prüfen lassen.
Häufige Fragen
Ersetzt die STK die DGUV-V3-Prüfung?
Für das einzelne Gerät nach Anlage 1 in der Regel ja: Nach der Übersicht des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte schließt die STK die elektrische Sicherheit ein. Zwei Bedingungen: Der Prüfer dokumentiert die elektrische Prüfung im Protokoll, und die STK-Frist passt zu der Frist, die du in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt hast. Die übrigen Geräte und die Anlage deckt sie nicht ab.
Wie oft muss die Elektroanlage einer Praxis geprüft werden?
Der Richtwert der DGUV V3 ist 4 Jahre. In Räumen, die als medizinisch genutzte Bereiche nach DIN VDE 0100-710 errichtet sind, ist es 1 Jahr. Die Prüftaste der FI-Schutzschalter drückst du alle 6 Monate selbst.
Gilt die MPBetreibV in der Tierarztpraxis?
Nein. Die MPBetreibV gilt für Medizinprodukte, und die sind nach EU-Recht für Menschen bestimmt. Tiermedizinische Geräte prüfst du nach DGUV V3 und BetrSichV. Für Röntgengeräte gilt das Strahlenschutzrecht auch in der Tierheilkunde.
Muss ich als Heilpraktiker ohne Angestellte nach DGUV V3 prüfen lassen?
Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte (DGUV Vorschrift 1, § 1). Als selbstständiger Heilpraktiker bist du nicht pflichtversichert (§ 4 Abs. 3 SGB VII), kannst dich aber freiwillig versichern (§ 6 SGB VII). Ob die DGUV V3 dich ohne Beschäftigte bindet, klärst du am besten direkt mit der BGW. Die MPBetreibV gilt für dich als Benutzer trotzdem: Vor jeder Anwendung musst du dich von Funktion und Zustand des Geräts überzeugen (§ 4 Abs. 6). Die STK ist Pflicht des Betreibers. Ob eine Praxis ganz ohne Beschäftigte darunter fällt, regelt § 2 Abs. 2 nicht ausdrücklich. Plane die STK für Geräte nach Anlage 1 deshalb ein: Sie prüft die Sicherheit der Geräte, mit denen du an Patienten arbeitest.
Wer prüft das Röntgengerät?
Ein von der Behörde bestimmter Sachverständiger, mindestens alle fünf Jahre, unter anderem auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz (§ 88 Abs. 4 StrlSchV). Welche Elektroprüfung zusätzlich nötig ist, klärst du mit Hersteller und Prüfer.
Muss eine Prüfplakette auf die Geräte?
Nach STK und MTK ja, die MPBetreibV verlangt ein Kennzeichen mit der nächsten Fälligkeit. DGUV V3 und BetrSichV verlangen nur, dass das Ergebnis aufgezeichnet und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Die Plakette ist dort üblich, aber keine Pflicht.
Quellen
- DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 3, § 5 mit Durchführungsanweisungen, Tabellen 1A und 1B
- DGUV Vorschrift 1, § 1: Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften
- § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), Fassung 2025
- § 1 MPBetreibV: Anwendungsbereich
- § 2 MPBetreibV: Begriffsbestimmungen
- § 4 MPBetreibV: Allgemeine Anforderungen
- § 11 MPBetreibV: Betreiben und Benutzen von ausgewählten aktiven Produkten
- § 12 MPBetreibV: Sicherheitstechnische Kontrollen
- § 13 MPBetreibV: Medizinproduktebuch
- § 15 MPBetreibV: Messtechnische Kontrollen
- Anlage 1 MPBetreibV
- Anlage 2 MPBetreibV
- ZLG: Spezifikation der Anlage 1 der MPBetreibV (Stand 17.03.2022, nicht verbindlich)
- Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV: Prüfungen nach MPBetreibV sowie auf elektrische Sicherheit (Stand 17.10.2025)
- BGW: Sichere Seiten Humanmedizin, Elektrische Geräte und Anlagen (Stand 01/2025)
- DKE: DIN EN 62353 (VDE 0751-1):2015-10
- DKE: DIN VDE 0100-710 (VDE 0100-710):2012-10, Medizinisch genutzte Bereiche
- VDE Verlag: DIN VDE V 0100-710-1:2025-10
- IEC 60364-7-710:2021, Medical locations
- § 88 StrlSchV: Wartung und Prüfung
- § 116 StrlSchV: Konstanzprüfung
- § 48 StrlSchV: Aktualisierung der Fachkunde
- § 144 StrlSchV: Anforderungen im Zusammenhang mit der Anwendung (Tierheilkunde)
- Verordnung (EU) 2017/745, Art. 2: Begriffsbestimmungen
- § 3 MPDG: Ergänzende Begriffsbestimmungen
- § 3 TAMG: Anwendungsbereich, veterinärmedizintechnische Produkte
- BPI Vet: Veterinärmedizintechnische Produkte
- § 2 SGB VII: Versicherung kraft Gesetzes
- § 4 SGB VII: Versicherungsfreiheit
- § 6 SGB VII: Freiwillige Versicherung
- BGW: Pflichtversicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer
- BGW: Tiermedizin
- § 5 OStrV: Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
- TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege (Ausgabe November 2025)
- ASR A2.2: Maßnahmen gegen Brände
- TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
- BGW: Alternative bedarfsorientierte Betreuung (Unternehmermodell)