DGUV V3 im Büro: Kosten, Ablauf und Fristen
Im Büro lässt du jedes Elektrogerät prüfen, das benutzt wird, dazu die fest installierte Anlage. Für Geräte gilt ein Richtwert von 6 Monaten, bei einer Fehlerquote unter 2 % kannst du auf höchstens 2 Jahre verlängern; Anlage und ortsfeste Geräte sind nach 4 Jahren dran. Was die Prüfung kostet, hängt vor allem von Zahl und Art deiner Geräte, von Anfahrt und Prüftagen sowie vom Aufwand am Termin ab; wie sich ein Angebot zusammensetzt, erfährst du hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Was: alle benutzten elektrischen Betriebsmittel, ausdrücklich auch Geräte der Informationstechnik (§ 2 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3), dazu Verlängerungen, abnehmbare Netzkabel und die elektrische Anlage.
- Wie oft: Geräte Richtwert 6 Monate. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 %, kannst du verlängern, im Büro auf höchstens 2 Jahre. Anlage und ortsfeste Geräte 4 Jahre. Die Frist legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest.
- Wie viele Geräte: Am Schreibtisch kommen schnell 4 bis 6 zusammen: Rechner oder Laptop-Netzteil, Monitor, Dockingstation, Steckdosenleiste. Dazu kommen Drucker, Teeküche und Besprechungsraum.
- Was den Preis bestimmt: vor allem die Zahl der Geräte, der Anteil ortsfester Betriebsmittel, die Zahl der Standorte und Prüftage, die Zugänglichkeit der Arbeitsplätze und ob beim ersten Termin eine Geräteliste erst angelegt werden muss.
- Serverraum: Server und PCs müssen für die Messung in der Regel vom Netz. Stimm den Termin vorher mit dem Prüfbetrieb ab.
- Daneben: Feuerlöscher nach ASR A2.2, ein Flucht- und Rettungsplan nach ASR A2.3, wenn dein Büro ihn erfordert, und Bildschirmarbeitsplätze nach ASR A6.
Für welche Büros das gilt
Die Regeln sind für alle Büros dieselben: Steuerbüro, Kanzlei, Notariat, Versicherungsagentur, Immobilienbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, IT-Dienstleister, Werbe- und PR-Agentur, Energieberatung, psychologische Praxis oder Coaching ohne Medizintechnik.
§ 5 DGUV Vorschrift 3 verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und danach in bestimmten Zeitabständen prüfen zu lassen. Als Arbeitgeber legst du Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6 BetrSichV).
Für Kanzleien, Notariate, Steuerbüros, Architektur- und Ingenieurbüros, IT-Firmen, Werbeagenturen und Immobilienverwaltungen ist in der Regel die VBG zuständig. Deren Organisationshilfe nennt für ortsveränderliche Geräte ebenfalls 6 Monate als Richtwert, festgelegt über die Gefährdungsbeurteilung.
Welche Geräte du zählst: Zählhilfe je Arbeitsplatz
Geprüft wird, was benutzt wird. Tabelle 1B der DGUV Vorschrift 3 gilt für ortsveränderliche Betriebsmittel „soweit benutzt“ und für Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen. Ortsveränderlich ist ein Gerät, das im Betrieb bewegt oder leicht umgestellt werden kann, während es angeschlossen ist. Ortsfest sind fest angebrachte Geräte und schwere Geräte ohne Tragevorrichtung, auch solche, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen laufen (Durchführungsanweisungen zu § 5).
| Bereich | Typische Geräte | Einordnung |
|---|---|---|
| Schreibtisch | Rechner oder Laptop-Netzteil, Monitor (je Bildschirm einer), Netzteil der Dockingstation, Steckdosenleiste; oft Tischleuchte, Ventilator, Ladegerät | ortsveränderlich |
| Drucken und Post | Multifunktionsgerät, Drucker, Scanner, Aktenvernichter, Laminiergerät | Tischgeräte ortsveränderlich, schwere Standgeräte ohne Tragevorrichtung ortsfest |
| Teeküche | Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle, Toaster, Tischkühlschrank | ortsveränderlich; Einbaugeräte wie Geschirrspüler und Kochfeld ortsfest |
| Besprechung | Beamer, Display, Konferenztelefon mit Netzteil | fest montierte Beamer und Displays ortsfest |
| Leitungen | Verlängerungen, Mehrfachsteckdosen, abnehmbare Netzkabel (Kaltgerätekabel) | Leitungen nach Tabelle 1B |
| Technik | Server und Switches im Rack, USV, fest installiertes Klimagerät, Untertischspeicher | ortsfest oder Teil der Anlage |
So zählst du sauber:
- Raum für Raum zählen und den Standort notieren. Der Prüfer findet dann jedes Gerät, und das Angebot passt zur Rechnung.
- Laptops ohne eigenen Netzstecker zählen über ihr Netzteil.
- Kaltgerätekabel sind Geräteanschlussleitungen. Ob der Prüfbetrieb sie als eigene Position abrechnet, steht im Angebot. Die Zählbeispiele unten zählen sie nicht extra.
- Eingelagerte Geräte zählst du nicht mit. Ist die Frist abgelaufen, lässt du sie vor der nächsten Benutzung prüfen.
- Private Geräte wie der eigene Wasserkocher oder Heizlüfter: Beschäftigte dürfen nur Arbeitsmittel verwenden, die du gestellt oder ausdrücklich erlaubt hast (§ 5 Abs. 4 BetrSichV). Was du erlaubst, kommt in die Liste.
Je nach Büro kommen typische Zusatzgeräte dazu:
| Büro | Zusätzlich zählen | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| Steuerbüro, Kanzlei, Notariat, Versicherungsagentur, Immobilienbüro | Dokumentenscanner, Aktenvernichter, Diktiergeräte mit Ladestation, Frankiermaschine; im Maklerbüro Ladegeräte für Kamera und Laser-Entfernungsmesser | Netzteile und Ladegeräte für Außentermine gehören in die Liste. |
| Architektur- und Ingenieurbüro | Plotter, 3D-Drucker, Modellbauwerkzeug wie Heißdrahtschneider, Messgeräte mit Netzteil | Ein Modellbauraum mit Elektrowerkzeug kann als Werkstatt gelten. Geräte, die mit auf die Baustelle gehen, fallen unter die Baustellenwerte. |
| IT-Dienstleister | Server, Switches, USV, Testgeräte, Lötstation, Leih- und Servicegeräte | Geräte, die regelmäßig zum Kunden gehen, bewertest du als eigene Gruppe. |
| Werbe- und PR-Agentur | Studioleuchten, Ladegeräte für Kamera- und Leuchtenakkus, Audio- und Streamingtechnik, Großformatdrucker | Technik für Drehs und Veranstaltungen wird stärker beansprucht als ein Monitor. Leg ihre Frist eigens fest. |
| Energieberatung | Blower-Door-Gebläse, Ladegerät der Thermografiekamera, Messgeräte, Verlängerungen | Was auf Baustellen eingesetzt wird, gilt dort als Baustellengerät. |
| Psychologische Praxis, Coaching | Tischleuchten, Luftreiniger, Audiotechnik, Teeküche | Geräte, die als Medizinprodukt in Verkehr gebracht sind, etwa manche Biofeedback- oder Lichttherapiegeräte, unterliegen zusätzlich der MPBetreibV. Mehr dazu unter medizinische Geräte prüfen. |
Prüffristen im Büro
Die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennen diese Werte. Es sind Richtwerte für normale Bedingungen; verbindlich wird deine Frist erst über die Gefährdungsbeurteilung.
| Was | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche Geräte, Verlängerungen, Geräteanschlussleitungen im Büro | Richtwert 6 Monate; bei Fehlerquote unter 2 % verlängerbar, höchstens 2 Jahre | Tabelle 1B |
| Geräte in Werkstattbereichen, etwa Modellbau oder IT-Werkstatt | Richtwert 6 Monate; höchstens 1 Jahr | Tabelle 1B |
| Geräte, die auf Baustellen eingesetzt werden | Richtwert 3 Monate; höchstens 1 Jahr | Tabelle 1B |
| Elektrische Anlage und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Tabelle 1A |
| Anlagen in Räumen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | Tabelle 1A |
| Fehlerstrom-Schutzschalter der festen Installation | Prüftaste alle 6 Monate, durch den Benutzer | Tabelle 1A |
| Neues Gerät | bei anschlussfertigen Geräten keine eigene Erstprüfung, wenn Hersteller oder Lieferer die Konformität auf Verlangen nachweisen, etwa per Konformitätserklärung | § 5 Abs. 4 mit Durchführungsanweisungen |
| Gerät nach Reparatur | Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme | § 5 Abs. 1 Nr. 1 |
Die 2 Jahre sind ein Höchstwert, kein Startwert. Die Fehlerquote ist der Anteil der geprüften Geräte, die Grenzwerte nicht einhalten, ermittelt in einem Bereich mit vergleichbaren Bedingungen. Geräte, die schon bei der Sichtprüfung durchfallen, zählen mit, auch wenn du sie gleich entsorgst. Weichst du von den Richtwerten ab, begründest du das in der Gefährdungsbeurteilung (DGUV Information 203-071).
Beispiel: Beim ersten Termin werden 74 Geräte geprüft, eines fällt durch. Die Fehlerquote liegt bei 1,4 %. Damit kannst du die Frist für die Büroarbeitsplätze verlängern, höchstens auf 2 Jahre. Fallen beim nächsten Termin 3 von 74 Geräten durch, also 4,1 %, ist die Frist nach diesem Maßstab nicht mehr ausreichend bemessen, und du legst sie kürzer fest. In kleinen Büros kippt die Quote schnell: Bei 28 Geräten ergibt ein einziger Mangel schon 3,6 %.
Alle Fristen mit weiteren Rechenbeispielen stehen in der Übersicht der DGUV V3 Prüffristen.
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In welcher Branche seid ihr tätig? (5 kurze Fragen)
Serverraum und IT-Technik
- Einordnung: Server, Switches und USV, die fest im Rack montiert sind und über Netzkabel laufen, zählen nach der Definition der DGUV Vorschrift 3 in der Regel zu den ortsfesten Betriebsmitteln. Tabelle 1A nennt dafür 4 Jahre. Steckbare Netzkabel und lose Steckdosenleisten fallen unter Tabelle 1B. Wie der Prüfbetrieb die Geräte einordnet und abrechnet, steht im Angebot.
- Abschalten planen: Für die Messung müssen Geräte in der Regel vom Netz. Die DGUV empfiehlt, die Prüfung früh anzumelden, damit Server und PCs nach Termin abgeschaltet und alle Geräte zugänglich gemacht werden können (DGUV Information 203-071). Leg ein Wartungsfenster fest, notfalls außerhalb der Geschäftszeit, und kläre vorab, ob Wartezeiten im Angebot gesondert berechnet werden.
- USV und Klimagerät: Eine fest installierte USV und ein fest installiertes Klimagerät gehören zur Anlage oder zu den ortsfesten Betriebsmitteln. Wartung und Batterietausch nach Herstellerangaben sind eigene Leistungen neben der Prüfung.
- Feuerlöscher: Für elektrische Anlagen geeignete Löscher tragen Höchstspannung und Mindestabstand auf dem Etikett, etwa bis 1000 V, Mindestabstand 1 m (ASR A2.2, Nr. 4.1). Bei der Auswahl sollen mögliche Folgeschäden durch das Löschmittel bedacht werden; bei Kohlendioxid sind Gesundheitsgefahren durch zu hohe Konzentrationen zu berücksichtigen (ASR A2.2, Nr. 5.2).
Was die Prüfung kostet: die Faktoren im Büro
Prüfbetriebe rechnen die DGUV V3 Prüfung im Büro meist nach Positionen ab: ein Preis je ortsveränderlichem Gerät, ein eigener je ortsfestem Betriebsmittel, dazu An- und Abfahrt je Prüftag, häufig Warte- und Rüstzeiten nach Stunden und beim ersten Termin die Inventarisierung, also das Erfassen und Kennzeichnen jedes Geräts. Manche Anbieter fassen alles in einer Pauschale zusammen, andere staffeln den Gerätepreis nach der Menge. Welche Positionen für deinen Betrieb gelten, steht im jeweiligen Angebot.
Diese Punkte bestimmen den Preis:
- Zahl und Art der Geräte: Die Gerätezahl ist der größte Posten. Ortsfeste Betriebsmittel wie Server im Rack oder Einbaugeräte in der Teeküche werden meist eigens berechnet, weil die Messung aufwendiger ist als bei einem Netzteil am Schreibtisch.
- Standorte und Anfahrt: Jeder Standort und jeder zusätzliche Prüftag bringt eine eigene Anfahrt mit. Bei kleinen Beständen wiegt die Anfahrt im Verhältnis stärker als bei großen.
- Zugänglichkeit und Zeitfenster: Belegte Arbeitsplätze, Steckdosenleisten unter vollgestellten Tischen und ein Serverraum, der nur außerhalb der Geschäftszeit abgeschaltet werden kann, kosten Zeit. Wartezeiten stellen viele Anbieter nach Stunden in Rechnung.
- Umfang der Dokumentation: Beim ersten Termin kommt die Inventarisierung dazu; liegt danach eine gekennzeichnete Geräteliste vor, entfällt sie beim nächsten Mal. Frag, ob Prüfprotokoll, Geräteliste und Plaketten oder QR-Codes im Preis enthalten sind.
- Mängelbehebung: Kleine Instandsetzungen wie ein neuer Stecker oder ein getauschtes Kabel gehören meist nicht zur Prüfung. Kläre vorher, ob und wie sie berechnet werden.
- Bündelung: Wer ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Betriebsmittel und die elektrische Anlage an einem Termin prüfen lässt, spart Anfahrten. Die Anlage ist dabei eine eigene Position im Angebot.
- Prüffrist: Die Frist entscheidet, wie oft der Aufwand anfällt. Wer nach einer niedrigen Fehlerquote begründet auf 2 Jahre verlängert, hat den Termin seltener als beim Richtwert von 6 Monaten.
Zählbeispiele: Angenommen sind 4 Geräte je Schreibtisch (Rechner oder Laptop-Netzteil, Monitor, Netzteil der Dockingstation, Steckdosenleiste), dazu die aufgezählten Gemeinschaftsgeräte, Kaltgerätekabel nicht extra gezählt. Zähl deinen Bestand selbst nach, er kann deutlich abweichen.
- 5 Arbeitsplätze: 20 am Schreibtisch + 8 Gemeinschaftsgeräte (Multifunktionsgerät, Aktenvernichter, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Tischkühlschrank, Mikrowelle, 2 Verlängerungen) = 28 Geräte.
- 15 Arbeitsplätze: 60 + 14 (je 2 Multifunktionsgeräte, Aktenvernichter und Wasserkocher, Kaffeevollautomat, Mikrowelle, Tischkühlschrank, Beamer, 4 Verlängerungen) = 74 Geräte.
- 40 Arbeitsplätze: 160 + 40 Gemeinschaftsgeräte (Drucker, Küche, Displays, Verlängerungen, Ladegeräte) = 200 ortsveränderliche Geräte, dazu 6 ortsfeste im Serverschrank (2 Server, 2 Switches, Firewall, USV). Bei 4 Jahren Frist sind sie nicht bei jedem Termin fällig. Für einen Bestand dieser Größe planen manche Prüfbetriebe zwei Prüftage ein; dann fällt die Anfahrt zweimal an.
Mit deiner Gerätezahl kannst du jedes Angebot durchrechnen: Stückpreis je Gerätegruppe mal Anzahl, dazu Anfahrt je Prüftag, beim ersten Termin die Inventarisierung. Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich; über eChecko kannst du mehrere Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region vergleichen. Steuerlich sind die Prüfkosten Betriebsausgaben; die ausgewiesene Umsatzsteuer holst du dir als Vorsteuer zurück, wenn dein Betrieb zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Was ein Angebot enthalten sollte und wie sich der Preis für andere Bestände zusammensetzt, steht im Ratgeber Kosten der DGUV V3 Prüfung verstehen.
So läuft die Prüfung im Büro ab
- Geräteliste anlegen mit der Zählhilfe oben, getrennt nach ortsveränderlich und ortsfest.
- Frist festlegen. Ohne Prüfhistorie ist der Richtwert von 6 Monaten der Ausgangspunkt. Eine längere Frist begründest du in der Gefährdungsbeurteilung.
- Angebote vergleichen. Prüfe bei jedem Angebot, welche Positionen es enthält (Preis je Gerät, Anfahrt je Prüftag, Inventarisierung beim ersten Termin, Wartezeiten, Protokoll), und rechne es mit deiner Liste durch. Über eChecko kannst du Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region einholen und nebeneinander vergleichen: Angebote vergleichen.
- Termin vorbereiten. Beschäftigte informieren, damit sie Daten sichern und Arbeitsplätze zugänglich machen. Steckdosenleisten unter den Tischen erreichbar halten, Schlüssel für Serverraum und Teeküche bereitlegen, Wartungsfenster für Server festlegen.
- Prüfung. Die prüfende Person besichtigt jedes Gerät, misst und prüft die Funktion (DGUV Information 203-071). Nach der DGUV lässt sich der größte Teil der Mängel schon bei der sorgfältigen Sichtprüfung feststellen, etwa beschädigte Leitungen, gebrochene Stecker oder Gehäuse, fehlender Knickschutz. Gemessen werden unter anderem Schutzleiter- und Isolationswiderstand (DGUV Information 203-070).
- Protokoll und Mängel. Das Ergebnis wird mit Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt (§ 14 Abs. 7 BetrSichV). Mängel lässt du unverzüglich beheben; besteht bis dahin dringende Gefahr, wird das Gerät nicht benutzt (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).
- Nächste Frist. Fehlerquote auswerten und die Frist bestätigen, verlängern oder verkürzen.
Homeoffice und Außentermine
Die Prüfpflicht hängt am Gerät, nicht am Ort. Netzteile, Monitore und Steckdosenleisten, die du für das Homeoffice stellst, bleiben in deiner Geräteliste. Am einfachsten bringen die Beschäftigten sie zum Prüftag ins Büro mit. Wie du das organisierst und wie du mit privaten Steckdosenleisten umgehst, steht unter DGUV V3 im Homeoffice. Dasselbe gilt für Laptops, Ladegeräte und Messgeräte, die zu Kunden, Mandanten oder Objekten mitgehen: Auch diese Geräte stehen in der Liste, und ihre stärkere Beanspruchung fließt in die Frist ein.
Weitere Pflichten im Büro
Neben der Elektroprüfung verlangt das Arbeitsstättenrecht im Büro vor allem diese Punkte. Diese Leistungen vermittelt eChecko derzeit nicht.
| Pflicht | Was im Büro gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | je nach Art der Tätigkeiten, bei gleichartigen Arbeitsplätzen genügt die Beurteilung eines davon; dokumentiert ab dem ersten Beschäftigten, der Umfang der Unterlagen richtet sich nach Tätigkeit und Zahl der Beschäftigten | §§ 5, 6 ArbSchG |
| Feuerlöscher | Grundausstattung nach Grundfläche in Löschmitteleinheiten (LE): bis 100 m² 9 LE, bis 200 m² 12 LE, bis 500 m² 21 LE, bis 1.000 m² 36 LE. Angerechnet werden in der Regel Löscher mit mindestens 6 LE, in jedem Geschoss mindestens 6 LE. Laufweg zum nächsten Löscher höchstens 20 m. Wartung alle 2 Jahre durch Fachkundige; nennt der Hersteller eine kürzere Frist, gilt diese. | ASR A2.2, Nr. 5.2, 5.3, 7.4.2 |
| Brandschutzhelfer | in der Regel 5 % der Beschäftigten, mehr bei vielen Personen, eingeschränkter Mobilität oder großer Fläche; Urlaub und Krankheit einplanen | ASR A2.2, Nr. 7.3 |
| Flucht- und Rettungsplan | Pflicht, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung es erfordern, etwa bei unübersichtlicher Fluchtwegführung oder vielen ortsunkundigen Personen wie bei Publikumsverkehr; dann auch regelmäßige Evakuierungsübungen. Unterweisung zu den Fluchtwegen mindestens jährlich. | ASR A2.3, Nr. 10, 11 |
| Bildschirmarbeit | Blendung durch Fenster vermeiden, etwa mit Blickrichtung zum Bildschirm parallel zur Fensterfront; Arbeitsfläche für Büroarbeit mindestens 160 × 80 cm, bei nur einem Bildschirm, wenig Arbeitsmitteln und wenig Schriftgut 120 cm breit; Notebook bei umfangreichen Eingaben mit externer Tastatur und Maus; Bildschirmarbeit durch andere Tätigkeiten oder Erholungszeiten unterbrechen | ASR A6; ArbStättV Anhang Nr. 6.1 |
Beispiel Feuerlöscher: Ein Büro mit 180 m² auf einer Etage braucht nach Tabelle 3 der ASR A2.2 12 LE. Zwei Löscher mit je 6 LE, etwa mit dem Löschvermögen 21A 113B, reichen, wenn der Laufweg von jeder Stelle zum nächsten Löscher höchstens 20 m beträgt. Teilen sich mehrere Firmen ein Gebäude, dürfen sie Löscher gemeinsam nutzen, solange jede ihren Beschäftigten den Zugriff jederzeit sichert.
Häufige Fragen
Muss auch ein Büro mit zwei Beschäftigten prüfen lassen?
Ja. § 5 DGUV Vorschrift 3 kennt keine Mindestgröße, und die Gefährdungsbeurteilung dokumentierst du ab dem ersten Beschäftigten (§ 6 ArbSchG). In kleinen Büros ist der Bestand überschaubar, im Zählbeispiel oben sind es bei 5 Arbeitsplätzen 28 Geräte; die Anfahrt fällt aber unabhängig von der Gerätezahl an und wiegt bei wenigen Geräten im Verhältnis stärker.
Wer kümmert sich im gemieteten Büro um die Anlage?
Dafür sorgen musst du als Unternehmer auch in gemieteten Räumen. Wer die Prüfung der fest installierten Anlage beauftragt und bezahlt, regelt oft der Mietvertrag. Lass dir das Prüfprotokoll geben. Für die Geräte deines Betriebs bist du in jedem Fall zuständig.
Darf unser IT-Team die Geräte selbst prüfen?
Nur mit passender Qualifikation. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Elektrofachkraft; mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen. Die zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV braucht für elektrische Arbeitsmittel eine elektrotechnische Berufsausbildung, ein Elektrotechnik-Studium oder eine andere ausreichende elektrotechnische Qualifikation, dazu mindestens ein Jahr Erfahrung und eine zeitnahe einschlägige Tätigkeit (TRBS 1203, zitiert in DGUV Information 203-071). Was die Rollen unterscheidet, steht unter Elektrofachkraft und befähigte Person.
Sind Prüfplaketten Pflicht?
Nein. Weder DGUV Vorschrift 3 noch BetrSichV schreiben eine Plakette vor. Pflicht ist das aufgezeichnete Prüfergebnis. Eine Plakette oder ein QR-Code zeigt aber jedem, wann ein Gerät wieder dran ist.
Quellen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, §§ 2, 3, 5, Tabellen 1A und 1B (BGHM, PDF)
- DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ (PDF)
- DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ (BGHM, PDF)
- VBG Organisationshilfe „Empfehlung für Prüfungen von Anlagen, Geräten und Arbeitsmitteln“ (PDF, Stand Mai 2026)
- VBG-Gefahrtarif ab 1. Januar 2022 mit Branchenverzeichnis (PDF)
- KomNet NRW: Prüfung der fest installierten Anlage im gewerblichen Mietobjekt
- § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen
- § 5 BetrSichV: Zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnung
- § 5 ArbSchG: Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- § 6 ArbSchG: Dokumentation
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ (BAuA, PDF)
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ (BAuA, PDF)
- ASR A6 „Bildschirmarbeit“ (BAuA, PDF)
- Arbeitsstättenverordnung, Anhang Nr. 6: Bildschirmarbeit
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)