E-Check oder DGUV V3 Prüfung: Was ist der Unterschied?
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmer, die elektrischen Anlagen und Geräte ihres Betriebs regelmäßig prüfen zu lassen. Der E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Elektrohandwerks, keine Rechtsvorschrift. Er erfüllt die Pflicht, wenn er alle Anlagen und Geräte deines Betriebs abdeckt, in der festgelegten Frist stattfindet und so dokumentiert ist, wie die Betriebssicherheitsverordnung es verlangt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift: Der Unternehmer lässt Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig prüfen (§ 5). Für Arbeitsmittel verlangt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Arbeitgeber zusätzlich Prüfungen durch eine zur Prüfung befähigte Person.
- Der E-CHECK ist ein geschütztes Prüfsiegel des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), eingeführt 1996. Nur Innungsfachbetriebe dürfen ihn durchführen.
- Kein Gesetz schreibt den E-CHECK vor. Im Betrieb ist die Prüfung Pflicht, egal unter welchem Namen. Für die eigene Wohnung gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht.
- Ein E-CHECK ersetzt die DGUV-V3-Prüfung nur, wenn Umfang, Frist, Prüfer und Protokoll passen. Ein E-CHECK nur der Anlage deckt deine ortsveränderlichen Geräte nicht ab.
- Eine Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb ohne Innungsmitgliedschaft ist genauso gültig. Entscheidend ist die Qualifikation der prüfenden Person.
Was der E-CHECK ist
Der E-CHECK (oft „E-Check“ geschrieben) ist ein Prüfsiegel und eine Marke des Elektrohandwerks. Der ZVEH hat ihn 1996 eingeführt. Durchführen dürfen ihn nur qualifizierte Innungsfachbetriebe, also Elektrobetriebe, die Mitglied einer Elektro-Innung sind.
Geprüft wird nach den geltenden VDE-Bestimmungen. Du bekommst ein Prüfprotokoll, und wenn alles in Ordnung ist, eine E-CHECK-Plakette. Neben dem E-CHECK für die elektrische Anlage und die Geräte gibt es Varianten:
- E-CHECK PV für Photovoltaikanlagen,
- E-CHECK E-Mobilität für Ladeinfrastruktur und die zugehörige elektrische Anlage,
- E-CHECK EMA für elektrische Maschinen und Antriebe,
- E-CHECK IT für Kommunikations- und Datennetze.
Für Privathaushalte empfiehlt der ZVEH, die fest installierte Anlage alle vier Jahre prüfen zu lassen und ortsveränderliche Geräte im Regelfall jährlich. Das ist eine Empfehlung des Verbands, keine gesetzliche Frist.
Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Solche Vorschriften richten sich an Unternehmer und Versicherte (§ 15 SGB VII). Wer Beschäftigte hat, ist also daran gebunden. Bei den Unfallkassen des öffentlichen Dienstes heißt die Vorschrift mit demselben Titel DGUV Vorschrift 4. Deren Durchführungsanweisungen können bei den Richtwerten abweichen; die Werte in der Tabelle unten stammen aus der DGUV Vorschrift 3.
Kern ist § 5: Der Unternehmer sorgt dafür, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden,
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme, durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht,
- in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.
Für Arbeitsmittel gilt parallel die BetrSichV: Der Arbeitgeber legt Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in der Gefährdungsbeurteilung fest (§ 3 Abs. 6) und lässt die Prüfung von einer zur Prüfung befähigten Person durchführen (§ 14). Richtwerte für die Fristen stehen in den Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3:
| Anlage oder Gerät | Richtwert | Quelle und Hinweis |
|---|---|---|
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Tabelle 1A |
| Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700), z. B. medizinisch genutzte Räume, Baustellen, PV-Anlagen, Ladepunkte | 1 Jahr | Tabelle 1A |
| Ortsveränderliche Geräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | Tabelle 1B. Bei einer Fehlerquote unter 2 % verlängerbar, höchstens auf 1 Jahr (Baustellen, Werkstätten, Fertigungsstätten) oder 2 Jahre (Büros) |
Richtwerte sind keine festen Fristen: Die Frist für deinen Betrieb legst du in der Gefährdungsbeurteilung fest. Mehr in der Übersicht der DGUV V3 Prüffristen.
Der Unterschied auf einen Blick
| DGUV-V3-Prüfung | E-CHECK | |
|---|---|---|
| Was es ist | Pflichtprüfung aus einer Unfallverhütungsvorschrift | Prüfsiegel und Dienstleistung des Elektrohandwerks (ZVEH) |
| Pflicht | Ja, für Unternehmer; für Arbeitsmittel dazu die BetrSichV | Nein, freiwillig |
| Wer prüft | Elektrofachkraft; ortsveränderliche Geräte mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person | Nur Innungsfachbetriebe |
| Umfang | Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel des Betriebs | Je nach Auftrag: Anlage, Geräte oder eine Variante wie PV, E-Mobilität, Maschinen, IT |
| Fristen | Aus der Gefährdungsbeurteilung, Richtwerte in Tabelle 1A und 1B | Privat: Empfehlung des ZVEH (Anlage alle 4 Jahre, Geräte jährlich). Im Betrieb die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung |
| Nachweis | Aufzeichnung mit Art, Umfang, Ergebnis, Name und Unterschrift (§ 14 Abs. 7 BetrSichV) | Prüfprotokoll und E-CHECK-Plakette |
| Prüfgrundlage | Elektrotechnische Regeln (VDE) | Geltende VDE-Bestimmungen |
Wann was gilt
| Situation | Was gilt |
|---|---|
| Betrieb mit Beschäftigten, z. B. Büro, Praxis, Werkstatt, Laden | Prüfpflicht für Anlage und alle Geräte nach § 5 DGUV Vorschrift 3, für Arbeitsmittel zusätzlich nach §§ 3, 14 BetrSichV. Ein E-CHECK zählt, wenn er den vollen Umfang abdeckt. |
| Eigene Wohnung oder eigenes Haus | Keine gesetzliche Prüfpflicht. Der E-CHECK ist freiwillig; der ZVEH empfiehlt die Anlage alle vier Jahre. |
| Vermietung von Wohnraum | Keine regelmäßige Generalinspektion ohne besonderen Anlass (BGH, Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07). Bekannte Mängel musst du unverzüglich beheben. |
| Betrieb in gemieteten Räumen | Du sorgst dafür, dass Anlage und Geräte geprüft werden. Wer die fest installierte Anlage beauftragt und bezahlt, kann der Mietvertrag regeln. Den Nachweis brauchst du trotzdem. |
| PV-Anlage oder Ladepunkt im Betrieb | Gehört zur Prüfpflicht. Als Anlage besonderer Art (Gruppe 700) liegt der Richtwert bei 1 Jahr. Ein E-CHECK PV oder E-Mobilität zählt, wenn Umfang und Protokoll passen. |
| Sachversicherung mit Klausel SK 3602 | Eigene Prüfung durch VdS-anerkannte Sachverständige mit Blick auf Sach- und Brandschutz. Welcher Nachweis gefordert ist, steht in deinem Versicherungsvertrag. |
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In welcher Branche seid ihr tätig? (5 kurze Fragen)
Ersetzt ein E-CHECK die DGUV-V3-Prüfung?
Ja, wenn er alles abdeckt, was DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV verlangen. Beide fragen nicht nach dem Namen der Prüfung, sondern nach Umfang, Frist, Qualifikation und Nachweis. Prüf das Angebot oder das Protokoll mit dieser Liste:
- Umfang: Sind die Anlage, alle ortsfesten und alle ortsveränderlichen Geräte dabei, auch Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen, an allen Standorten?
- Frist: Passt der Termin zu den Fristen aus deiner Gefährdungsbeurteilung? Der Vier-Jahres-Rhythmus aus der Privatempfehlung entspricht dem Richtwert für die Anlage, nicht dem für ortsveränderliche Geräte.
- Prüfer: Prüft eine Elektrofachkraft, die zugleich befähigte Person nach TRBS 1203 ist, oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter ihrer Leitung und Aufsicht?
- Prüfgrundlage: Stehen die angewendeten Normen im Protokoll, etwa DIN VDE 0105-100 für die Anlage und DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Geräte? Die alte DIN VDE 0701-0702 ist abgelöst.
- Protokoll: Enthält es Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person?
- Mängel: Sind Mängel aufgelistet und defekte Geräte gekennzeichnet? Mängel lässt du unverzüglich beheben, bei dringender Gefahr bleibt das Gerät bis dahin außer Betrieb (§ 3 Abs. 2 DGUV Vorschrift 3).
Beispiel: Ein Büro lässt im Frühjahr 2024 einen E-CHECK der elektrischen Anlage machen. Im Protokoll stehen Verteiler, Stromkreise und Fehlerstrom-Schutzschalter, aber nicht die 35 Monitore, Rechner, Kaffeemaschinen und Verlängerungsleitungen. Übernimmt die Gefährdungsbeurteilung den Richtwert von 4 Jahren, ist die Anlage bis Frühjahr 2028 erledigt. Die 35 Geräte brauchen einen eigenen Termin nach Tabelle 1B: Richtwert 6 Monate, im Büro bei einer Fehlerquote unter 2 % höchstens 2 Jahre.
Genauso gilt: Prüft ein Elektrofachbetrieb, der nicht in der Innung ist, erfüllt das die Pflicht ebenso, wenn Umfang, Frist, Prüfer und Protokoll passen. Die Prüfung trägt dann nur kein E-CHECK-Siegel.
Wer prüfen darf
Elektrofachkraft ist nach § 2 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3, wer auf Grund von fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Nachgewiesen wird das in der Regel durch einen Abschluss, etwa als Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur oder Elektrogeselle.
- DGUV Vorschrift 3: Die Verantwortung für die Prüfung liegt bei einer Elektrofachkraft. Mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter ihrer Leitung und Aufsicht prüfen; bei ortsveränderlichen Geräten darf eine solche Person auch die Verantwortung übernehmen.
- BetrSichV: Geprüft wird durch eine zur Prüfung befähigte Person. Für elektrische Gefährdungen nennt die TRBS 1203 eine elektrotechnische Berufsausbildung oder vergleichbare Qualifikation, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit und aktuelle Kenntnisse.
- E-CHECK: Zusätzlich muss der Betrieb Innungsfachbetrieb sein. Das ist eine Bedingung des Siegels, keine gesetzliche.
Frag im Angebot, wer konkret prüft und mit welcher Qualifikation. Was die Rollen unterscheidet, steht unter Elektrofachkraft und befähigte Person.
Protokoll und Plakette: was als Nachweis zählt
Pflicht ist die Aufzeichnung, nicht die Plakette. Für Arbeitsmittel hält das Protokoll nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens fest: Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Du bewahrst es mindestens bis zur nächsten Prüfung auf; elektronisch ist erlaubt. Verlangt die Berufsgenossenschaft es, führst du zusätzlich ein Prüfbuch (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3).
Beim E-CHECK bekommst du ein Prüfprotokoll, die Plakette nach bestandener Prüfung. Für die DGUV-V3-Pflicht zählt das Protokoll: Es muss die Punkte oben enthalten und erkennen lassen, welche Anlagenteile und Geräte geprüft wurden.
Eine Plakette schreiben weder die DGUV Vorschrift 3 noch die BetrSichV vor. Im Alltag hilft sie trotzdem, weil jeder sieht, wann ein Gerät wieder dran ist. Heb auch ältere Protokolle auf: Mit ihnen belegst du die Fehlerquote, wenn du eine längere Frist begründen willst. Mehr unter DGUV V3 Dokumentation.
Was den Preis der Prüfung bestimmt
Einen festen Preis für den E-CHECK gibt es nicht. Laut ZVEH richtet er sich nach der Größe der Anlage, der Zahl der Geräte und dem Umfang der Beratung.
Für die DGUV-V3-Prüfung gilt dasselbe: Der Preis ergibt sich aus dem Aufwand, den dein Betrieb verursacht. Das sind vor allem diese Punkte:
- Anzahl und Art der Geräte: Ortsveränderliche Geräte werden in der Regel je Stück abgerechnet. Wie viele es sind und ob es einfache Bürogeräte oder Maschinen sind, prägt den Preis am stärksten.
- Anteil ortsfester Betriebsmittel und die Anlage: Fest angeschlossene Geräte und die Prüfung der elektrischen Anlage mit Verteilern und Stromkreisen brauchen mehr Zeit je Position als Steckergeräte.
- Zahl der Standorte und Anfahrt: Jeder zusätzliche Standort bedeutet einen weiteren Prüftermin mit eigener Anfahrt.
- Zugänglichkeit und Zeitfenster: Sind die Geräte frei zugänglich und darf während der Arbeitszeit geprüft werden, geht es schneller als bei Prüfungen außerhalb der Öffnungszeiten oder in laufenden Produktionsbereichen.
- Umfang der Dokumentation: Ein Einzelprotokoll je Gerät, Prüfplaketten und eine Geräteliste zur Übernahme in deine Unterlagen sind mehr Aufwand als ein Sammelprotokoll.
- Mängelbehebung: Manche Angebote enthalten das Beheben kleiner Mängel wie den Tausch einer Leitung, andere rechnen das gesondert ab.
- Bündelung: Werden Anlage und Geräte in einem Termin geprüft oder weitere Prüfungen wie Brandschutz gleich mit erledigt, spart das Anfahrten und Rüstzeit.
Angebote unterscheiden sich in Aufbau und Höhe deutlich, deshalb lohnt es sich, mehrere zu vergleichen; über eChecko kannst du Angebote von Prüfbetrieben aus deiner Region einholen: Angebote vergleichen. Achte dabei darauf, dass alle Positionen benannt sind: Geräte, ortsfeste Betriebsmittel, Anlage, Anfahrt, Dokumentation und der Umgang mit Mängeln. Ist dir das E-CHECK-Siegel wichtig, frag den Prüfbetrieb, ob er Innungsfachbetrieb ist. Mehr zu den Kostenfaktoren und zum Aufbau eines Angebots steht im Ratgeber zu den Kosten der DGUV V3 Prüfung.
Häufige Fragen
Ist der E-CHECK Pflicht?
Nein. Weder ein Gesetz noch eine Unfallverhütungsvorschrift schreibt das Siegel vor. Pflicht ist im Betrieb die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV. Für Privatwohnungen gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht; auch der ZVEH spricht dort von keiner ausdrücklichen Rechtspflicht.
Muss ich als Vermieter die Wohnung regelmäßig prüfen lassen?
Nicht ohne besonderen Anlass. Nach dem Bundesgerichtshof schuldet der Vermieter von Wohnraum keine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte (VIII ZR 321/07). Bekannte Mängel musst du unverzüglich beheben. Bei ungewöhnlichen oder wiederholten Störungen, besonders in älteren Anlagen, kann eine umfassende Inspektion geboten sein.
Muss der Prüfer Mitglied der Innung sein?
Nein. DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV verlangen Qualifikation, keine Mitgliedschaft. Die Innung ist nur Voraussetzung für das E-CHECK-Siegel.
Gibt es ein DGUV-V3-Zertifikat für Prüfer?
Nein. Weder die DGUV Vorschrift 3 noch die BetrSichV kennen einen solchen Nachweis. Lass dir stattdessen Ausbildung, Prüferfahrung und die verwendeten Mess- und Prüfgeräte nennen.
Ändert sich die DGUV Vorschrift 3 gerade?
Die DGUV hat am 17. Juli 2026 angekündigt, die Vorschriften 3 und 4 praxisnäher und risikoorientierter zu fassen. Bis eine Neufassung erscheint, gilt die bestehende Vorschrift. Prüfintervalle kannst du laut DGUV schon jetzt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bedarfsgerecht festlegen. Mehr unter DGUV V3 Änderungen.
Quellen
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen, §§ 2, 3, 5, Tabellen 1A und 1B (BGHM, PDF)
- DGUV Vorschrift 4 mit Durchführungsanweisungen (Unfallkasse Baden-Württemberg, PDF)
- § 15 SGB VII: Unfallverhütungsvorschriften
- § 3 BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, Prüffristen
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln, Aufzeichnung
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“, Abschnitt 3.1 (Wortlaut bei der BGN)
- E-CHECK: Häufige Fragen (elektrohandwerk.de, ArGe Medien im ZVEH)
- E-CHECK im Gewerbe und seine Varianten (elektrohandwerk.de)
- elektro.net: E-Check feiert 30-jähriges Bestehen (18.02.2026)
- BGH, Urteil vom 15.10.2008, VIII ZR 321/07 (Volltext, PDF)
- VdS: Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen (Klausel SK 3602)
- Elektrofachkraft.de: DIN EN 50699 (VDE 0702) löst DIN VDE 0701-0702 ab
- DGUV-Pressemitteilung vom 17.07.2026: Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet